Stand Planungszone Zweitwohnungen
Der Gemeinderat hat bekanntlich am 11. März 2026 eine Planungszone erlassen, dagegen sind keine Einsprachen eingegangen. Ziel der Planungszone ist es, die zulässigen Wohnnutzungen und die Einschränkung der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen in den Wohnzonen, den Mischzonen sowie den Kernzonen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und der touristischen Vermietung zum Schutz von Erstwohnungen zu prüfen. Mittlerweile hat die Arbeitsgruppe bestehend aus Philippe Ritschard (Gemeindepräsident), Nathalie Günter (Gemeinderätin, Ressort Hochbau), Sabrina Amacher (Gemeinderätin, Ressort Tiefbau), Stefan Meier (Bauverwalter), Daniel Schenk, Franziska Foiera (Baukommissionsmitglieder) sowie Balthasar Marx und Lukas Schärli (Berater ecoptima ag) ein erstes Mal getagt. Während der zweijährigen Planungszone erarbeitet die Arbeitsgruppe Massnahmenvorschläge für die Teilrevision des Gemeindebaureglements (GBR) betreffend Zweitwohnungen. Ziel ist es, diese Teilrevision innerhalb von zwei Jahren seit Erlass der Planungszone öffentlich aufzulegen (inkl. öffentliche Mitwirkung). Die Beschlussfassung obliegt dem Grossen Gemeinderat (GGR), mit der Möglichkeit zum fakultativen Referendum. Die Genehmigung erfolgt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern.