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Aktuelles

11. März 2026

Erlass einer Planungszone Zweitwohnungen: Publikation

Der Gemeinderat von Interlaken hat an seiner Sitzung vom 4. März 2026 gestützt auf Art. 62 des Baugesetzes in Verbindung mit Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung folgende Planungszone beschlossen:

Planungszweck:

Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen und der Einschränkung der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen in den Wohnzonen, den Mischzonen sowie den Kernzonen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und der touristischen Vermietung zum Schutz von Erstwohnungen.

Planungsperimeter:

Wohnzonen, Mischzonen, Kernzonen sowie weitere Zonen mit Wohnnutzung gemäss der Abgrenzung in der Planauflage.

Dauer: 2 Jahre

Rechtswirkung

In den als Planungszone bezeichneten Zonen (Perimeter der Planungszone) darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von Erstwohnungen in Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig. Die Umnutzung einer Erst- oder Zweitwohnung zur kurzzeitigen touristischen Vermietung, unabhängig ob gewerblich oder nicht, ist baubewilligungspflichtig.
 

Sämtliche seit dem 11. Dezember 2025 hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden für die Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderats, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.
 

Vor dem 11. Dezember 2025 eingeleitete Baubewilligungsverfahren werden von der Planungszone nicht berührt. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden. Bauvorhaben, die den Planungszweck nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden. Bewilligt werden dürfen auch bauliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

Öffentliche Auflage
Die Planungszone mit dem Planungsperimeter und den Richtlinien kann auf der Gemeindeverwaltung vom 11. März 2026 bis 13. April 2026 oder auf der Website der Einwohnergemeinde Interlaken eingesehen werden:

Rechtsmittel
Gegen die Planungszone kann während der Auflagefrist bei der Gemeinde Einsprache erhoben werden. Es kann geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer sei nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht (Planungszweck) sei nicht zweckmässig. Über allfällige Einsprachen entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

11. März 2026

Erlass einer Planungszone Zweitwohnungen: Medienmitteilung

Der Gemeinderat Interlaken erlässt eine erneute Planungszone in den Wohn-, Misch- und Kernzonen, um den Schutz des Erstwohnungsraums sicherzustellen. Die Massnahme ist eine Reaktion auf den starken Anstieg von Zweitwohnungen in den letzten Jahren, der den Druck auf den Wohnungsmarkt weiter erhöht hat. Eine Arbeitsgruppe wird nun zusätzliche regulatorische Bestimmungen im Baureglement prüfen, um den Erstwohnungsschutz weiter zu stärken.

Gemeindegebiet Interlaken mit der eingezeichneten Planungszone

Der Gemeinderat Interlaken hat beschlossen, in den Wohn-, Misch- und Kernzonen per 11. März 2026 eine erneute Planungszone zu erlassen. Damit werden gestützt auf Art. 62 Baugesetz des Kantons Bern (BauG) seit drei Monaten hängige Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone für die Dauer der Planungszone von zwei Jahren und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt. Dies betrifft alle diesbezüglichen noch nicht bewilligten Baubewilligungs- oder Projektänderungsverfahren mit Eingangsdatum ab 11. Dezember 2025.

Was seit 2018 geschah

Die Gemeinde Interlaken reagierte bereits im Dezember 2018 als erste der Region mit einer Planungszone auf die wachsenden touristischen Übernachtungsangebote auf Plattformen wie Airbnb. Ende 2019 standen über 300 Angebote zur Verfügung. Die beschlossenen Regelungen für die Steuerung des Zweitwohnungsanteils wurden im März 2021 genehmigt und in Kraft gesetzt. Diese beinhalteten einen Erstwohnungsanteil von 25 resp. 50 Prozent in den Mischzonen sowie ein Verbot kurzzeitiger touristischer Vermietung von unter 3 aufeinanderfolgenden Nächten in der Wohnzone.

 

Nach dem Ende der Corona-Pandemie nahm der Tourismus wieder so stark Fahrt auf, dass die Logiernächte gegenüber der Vor-Corona-Zeit signifikant stiegen. Die umliegenden Gemeinden – Unterseen, Wilderswil, Bönigen, Iseltwald, Brienz, Schwanden bei Brienz, Sigriswil – reagierten mit Planungszonen, während der Gemeinde Interlaken ob der bereits beschlossenen Steuerelemente und dem Prinzip der Planbeständigkeit die Hände gebunden waren. So hat etwa die Bevölkerung von Wilderswil am 27. September 2025 mit einem Ja-Anteil von über 80 Prozent einer Änderung des Baureglements zugestimmt, die einen Erstwohnungsanteil von 70 Prozent über sämtliche Wohnzonen festlegt.

Starker Anstieg an Zweitwohnungen seit 2020

Die Massnahmen in den umliegenden Gemeinden erhöhten wiederum den Druck auf den Erstwohnungsmarkt in Interlaken. Die erwähnte Entwicklung der Logiernächte seit der Corona-Pandemie, die Zunahme von Zweitwohnungen und der Parahotellerie sowie die von den umliegenden Gemeinden erlassenen, strengen Regulierungsmassnahmen zeigen auf, dass sich die Ausgangslage seit der ersten Planungszone im Jahr 2018 deutlich geändert hat. So stiegen die Zweitwohnungen überproportional an. Die Anzahl Wohnungen erhöhte sich von 3431 im Jahr 2020 auf 3724 im Jahr 2025, was einem Anstieg von 8,5 Prozent entspricht. Der Zweitwohnungsanteil stieg in dieser Zeit jedoch von 428 auf 554 Wohnung und somit um 29,5 Prozent. Geht die Entwicklung in dieser Geschwindigkeit weiter – was aufgrund der bestehenden Bau- und Umnutzungsgesuche sehr wahrscheinlich ist – erreicht die Gemeinde Interlaken in wenigen Jahren die Schwelle von 20 Prozent an Zweitwohnungen und würde somit unter den Geltungsbereich des Zweitwohnungsgesetzes fallen.

 

Aufgrund der geänderten Umstände und des zusätzlichen Drucks auf den Erstwohnungsmarkt ist die Gemeinde gefordert, rasch neue Massnahmen zu erlassen. Der Gemeinderat stellt darum fest, dass die bisher ergriffenen Massnahmen nicht ausreichen, um den Wohnraum für die Bevölkerung (Erstwohnraum) wirksam zu schützen. Die stark geänderten Umstände ermöglichen es dem Gemeinderat, eine erneute Planungszone zu erlassen. Diese wird am Mittwoch, 11. März, im Amtsblatt und morgen Donnerstag, 12. März, zusätzlich im Anzeiger Interlaken offiziell publiziert.

Fokus auf die Wohnzonen

Die Gemeinde Interlaken will zeitnah zusätzliche Massnahmen prüfen, um den Schutz des Erstwohnungsraums sicherzustellen – speziell in den Wohnzonen. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Einführung weiterer regulatorischer Bestimmungen im Baureglement untersucht. Die Arbeitsgruppe besteht aus den drei Gemeinderatsmitgliedern Philippe Ritschard (FDP, Präsidium), Nathalie Günter (SP, Hochbau) und Sabrina Amacher (EVP, Tiefbau), zwei noch zu bestimmenden Baukommissionsmitgliedern, Bauverwalter Stefan Meier und Vertretern der ecoptima ag (Raumplanungsberatung). Der Gemeinderat sieht vor, dass aus allen Fraktionen des GGRs eine Person in der Arbeitsgruppe vertreten ist. Die erarbeiteten Massnahmen werden zur öffentlichen Mitwirkung gebracht.

 

Im Zusammenhang mit der SP-Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!», die im September 2024 in Interlaken eingereicht wurde, hat in den vergangenen Monaten eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderatsmitgliedern, dem Bauverwalter und Vertretern der ecoptima ag erste Massnahmenvorschläge diskutiert. Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, im Rahmen der laufenden Planungszone Massnahmen zu formulieren, die eine differenzierte Regelung der über Online-Plattformen angebotenen Übernachtungsmöglichkeiten ermöglichen und auch das Initiativkomitee überzeugen sollen.

Planungszone zum Erstwohnungsschutz

Planungszweck: Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen und der Einschränkung der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen in den Wohnzonen, den Mischzonen sowie den Kernzonen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen und der touristischen Vermietung zum Schutz von Erstwohnungen.
Planungsperimeter: gemäss öffentlich aufgelegtem Plan
Dauer: 2 Jahre
Wirkung: In den als Planungszone bezeichneten Zonen (Perimeter der Planungszone) darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte

Ablauf: Während der zweijährigen Planungszone erarbeitet die Arbeitsgruppe Massnahmenvorschläge, welche während des Verfahrens zur öffentlichen Auflage gebracht werden (Einladung zur Mitwirkung). Dies mit dem Ziel, das Gemeindebaureglement (GBR) zu überarbeiten. Die Beschlussfassung obliegt dem Grossen Gemeinderat (GGR), mit der Möglichkeit zum fakultativen Referendum. Die Genehmigung erfolgt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern.

Für die Erteilung von Bau- und Ausführungsbewilligungen im Perimeter der Planungszone werden folgende Richtlinien erlassen:

  • a) In den als Planungszone bestimmten Gebieten darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

  • b) Die Umnutzung von Erstwohnungen in Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig.

  • c) Die Umnutzung einer Erst- oder Zweitwohnung zur kurzzeitigen touristischen Vermietung, unabhängig ob gewerblich oder nicht, ist baubewilligungspflichtig.

  • d) Sämtliche seit dem 11. Dezember 2025 hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden während der Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderats, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.

  • e) Vor dem 11. Dezember 2025 eingeleitete Baubewilligungsverfahren werden von der Planungszone nicht berührt. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden.

  • f) Bauvorhaben, die den Planungszweck nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden.

  • g) Bewilligt werden dürfen auch bauliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

Haben Sie Fragen zu einem Baugesuch? Nehmen Sie gerne Kontakt mit der Bauverwaltung auf (033 826 51 21 oder bauverwaltung@interlaken.ch).

10. März 2026

Aus dem Gemeinderat

Gemeinde kommuniziert neu über WhatsApp und Instagram

Um die Bevölkerung noch besser informieren zu können, baut die Gemeinde ihre Kommunikationskanäle aus. Bisher erfolgte die Information über die eigene Website (www.interlaken-gemeinde.ch) und den Anzeiger Interlaken (amtliche Publikationen und Gemeinde-Infos). Neu können Interessierte die Informationen auch via Instagram oder den WhatsApp-Channel beziehen. Zusätzlich ist es auf der Website der Gemeinde neu möglich, News via verschiedene Apps zu teilen.

Beitrag an das Projekt «Futura Alpengarten 2027»

Der Gemeinderat unterstützt das Projekt «Futura Alpengarten 2027» des Vereins Alpengarten Schynige Platte mit einem Beitrag von 12'500 Franken. Der Alpengarten Schynige Platte feiert 2027 sein 100-jähriges Jubiläum. Das Projekt will den Besuchenden ein nachhaltiges Ausflugs- und Pflanzenerlebnis bieten, Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und auf die Veränderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel hinweisen.

Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 29. März 2026

Am 29. März 2026 werden der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Bern gewählt. Die Stimmberechtigten erhalten das Wahlmaterial zwischen dem 9. und 14. März. Während die Abstimmungskommission die Majorzwahlen auszählt, bestimmt der Gemeinderat für die Ausmittlung von Proporzwahlen jeweils einen separaten Ausschuss. Dieser besteht für den kommenden Wahlsonntag aus 12 Mitarbeitenden und Lernenden der Gemeindeverwaltung.

Bitte denken Sie daran, die Ausweiskarte zu unterschreiben, wenn Sie brieflich abstimmen und wählen. Ohne Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig.

Personelles

Wir freuen uns, per 1. April 2026 Fiona Lansdown als Mitarbeiterin Gärtnerei begrüssen zu dürfen, und wünschen ihr bereits jetzt einen guten Start.

9. März 2026

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten am 7. April

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten besprechen möchten?

Gerne steht Ihnen Gemeindepräsident Philippe Ritschard am Dienstag, 7. April 2026, von 15.00 bis 17.00 Uhr im Gemeindehaus Interlaken für eine Besprechung zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Tel. 033 826 51 41, für die Sprechstunde an.

2. März 2026

Lindenallee: Sanierung und Erneuerung März 2026 bis November 2027

Die Sanierung und Erneuerung der Lindenallee beginnt am Montag, 2. März 2026, mit der ersten von insgesamt sechs Bauphasen. Die Arbeiten der ersten Etappe dauern voraussichtlich bis Anfang September 2026.

Während dieser Zeit wird die Lindenallee zwischen dem Kreisel Klosterstrasse und der Kreuzung Freiestrasse in Richtung Dorf gesperrt (Einbahnverkehr). Die signalisierte Umfahrung führt ab der Kreuzung über die Freiestrasse sowie via Schlossstrasse in die Klosterstrasse bis zum Kreisel.

Während der rund zweijährigen Baumassnahmen wird die Lindenallee umfassend erneuert und saniert. In der ersten Bauetappe (Abschnitt Kreisel Klosterstrasse bis Kreuzung Freiestrasse) sind auf der Nordseite Strassenbau- und Strassenbeleuchtungsarbeiten, die Sanierung der Schlossmauer sowie des Schlossweges und verschiedene Infrastrukturanpassungen vorgesehen. Auf der Südseite werden zudem Gehweg- und Werkleitungsarbeiten ausgeführt.

Die Sanierung und Erneuerung der Lindenallee ist ein Strassenbauprojekt unter der Federführung des Tiefbauamts des Kantons Bern.

12. Februar 2026

Aktualisierte Beschaffungsstandards

Eine nachhaltige Beschaffung reduziert die Umweltbelastung, schont Ressourcen und verbessert Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz. Kommunale Verwaltungen können damit eine Vorbildfunktion übernehmen und die Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Produkte fördern. 

Der Gemeinderat hat die seit 2021 geltenden Beschaffungsstandards auf der Grundlage des Beschaffungsstandard 2021 der Energiestadt aktualisiert. Der Beschaffungsstandard ist ein praktisches Hilfsmittel zur Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung. Er setzt Massstäbe oder verweist auf bestehende Beschaffungskriterien und Labels in den sechs Bereichen Papierprodukte, IT und Geräte, Innenbeleuchtung, Reinigung, Konsumgüter sowie Fahrzeuge. 

Beispielsweise sollen der Anteil Recyclingpapiere auf mindestens 80% steigen, LED-Lampen mit der besten verfügbaren Energieetikette gewählt oder Reinigungsmittel mit einem ökologischen Label verwendet werden. Bei Lebensmitteln, Textilien, Blumen und anderen Konsumgütern oder Dienstleistungen achtet die Gemeinde auf ökologische und soziale Kriterien und Labels und kauft bevorzugt lokal ein. 

Vor jeder Beschaffung ist grundsätzlich abzuklären, ob die Beschaffung tatsächlich nötig ist oder ob es Alternativen gibt. Bei der Beschaffung wird so gut wie möglich auf nachhaltige Kriterien geachtet. Nachdem die Produkte ihren Zweck erfüllt haben, müssen sie ökologisch entsorgt beziehungsweise rezykliert werden.

11. Februar 2026

11'292 Kilogramm Haushaltkunststoffe gesammelt

Die Einwohnergemeinde Interlaken ist Teil des schweizweit ersten, kantonal einheitlichen und national mit «Bring Plastic back» kompatiblen Sammelsystems für Haushaltkunststoffe. Die dem Verband Schweizer Plastic Recycler (VSPR) angeschlossenen Sammelsysteme sowie die Branchenorganisation RecyPac haben sich auf eine Vereinfachung bei der Sammlung und Rücknahme von Haushaltkunststoffen geeinigt. Seit dem 1. Juli 2025 können die gefüllten Kunststoffsammelsäcke der VSPR-zertifizierten Anbieter und von RecyPac an allen Sammelstellen kostenlos abgegeben werden – unabhängig davon, bei welchem Anbieter die Säcke bezogen wurden. Dies vereinfacht das System und soll die Sammelbereitschaft in der Bevölkerung weiter fördern.

28. Januar 2026

Kurzbericht aus dem GGR vom 27. Januar

Änderung Kommissionenreglement

Im Kommissionenreglement sind die ständigen Kommissionen, ihre Zusammensetzung und ihre Aufgaben geregelt. Den Anstoss für die vorliegende Anpassung gab zum einen die Auflösung des Rechenzentrum Interlaken (RZI) per Ende 2025, wodurch die Fachkommission Rechenzentrum Interlaken aufgehoben werden kann. Zum anderen möchte die Fachkommission Alter ihren Namen ändern (neu Fachkommission 60+) und die Zusammensetzung flexibler gestalten, da es mit den bisherigen Anforderungen schwierig war, genügend motivierte Kommissionsmitglieder für eine beschlussfähige Kommission zu finden. Die Reglementsänderung wird zudem genutzt, um kleinere Anpassungen bei den Aufgaben der Baukommission und der Fachkommission Energie sowie beim Sekretariat der Kommission für Kultur und Freizeit vorzunehmen. Des Weiteren werden die Aufgaben der Wirtschafts- und Tourismuskommission klarer und realitätsnaher formuliert. Im Sinne eines möglichst schlanken Reglements hat der GGR den Absatz 4 von Artikel 13 gestrichen.
 

Beschluss:

Der GGR hat die Änderungen der Artikel 1, 13 (Abs. 1-3), 14, 30, 31-32 und 45-47 sowie die Aufhebung des Kapitels F mit den Artikeln 20-24 des Kommissionenreglements 2017 vom 16. August 2016 mit Inkrafttreten auf den 1. April 2026 genehmigt.
 

Postulat Fuchs/Trafelet, Machbarkeits- und Bedarfsanalyse Sport- und Freizeitzentrum Jungfrau Region, Bericht und Abschreibung

Zur Bearbeitung des Postulats wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, der auch ein Motionär sowie Vertreter der Regionalkonferenz Oberland-Ost angehörten, und im Juni 2025 ein Dialogforum mit Teilnehmenden aus Politik, Sport, TOI und Standortförderung durchgeführt.

Das Dialogforum hat gezeigt, dass das Bödeli über ein vielfältiges Angebot an Sport- und Freizeitanlagen im Indoor- wie auch im Outdoor-Bereich verfügt. Die gewachsene, polyzentrische Struktur bringt sowohl Vorteile wie auch Herausforderungen mit sich. Für deren künftige Entwicklung sind gemeinsamer Austausch, Zusammenarbeit und die Nutzung von Synergien über die Gemeindegrenzen hinweg zentral.

In einem ersten Schritt soll dazu eine regionale Trägerschaft gebildet werden, die den Austausch zwischen Vereinen und Gemeinden fördert und begleitet. Hierzu hat die Regionalkonferenz Oberland-Ost beschlossen, bis zur endgültigen Institutionalisierung die Koordination (Lead) zu übernehmen. Denkbar ist zudem die Gründung einer Arbeitsgruppe «Sport + Freizeit».

Um das Controlling und Reporting über die Weiterführung des Austauschs und der Zusammenarbeit von Gemeinde- und Vereinsvertretern sicherzustellen, hat der GGR das Postulat noch nicht abgeschrieben.

 

Beschluss:

Der GGR hat die Frist für die Beantwortung des Postulats um 5 Jahre verlängert.
 

Motion Rüegger, Optimierung des Verkehrsflusses an der Bahnhofstrasse, Beantwortung

Die Motion verlangt Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Bahnhof­strasse – Kanalpromenade – Fabrikstrasse und die Aufhebung der Haltestelle H.

Der Gemeinderat erkennt an, dass die derzeitige Position der Haltestelle H, auch angesichts der steigenden Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht optimal ist. Obwohl der Bahnhofplatz grundsätzlich so konzipiert ist, dass dort Gelenkbusse halten können, sieht der Gemeinderat eine nachhaltige Verbesserung der Situation nur im Rahmen eines Gesamtprojekts als realistisch, auch unter Berücksichtigung der verlegten Bushaltestelle in der Bahnhofstrasse Unterseen. Die ersatzlose Aufhebung der bestehenden Haltestelle H greift zu kurz und würde den Handlungsspielraum einer Gesamtlösung zu stark einschränken. Deshalb beantragte der Gemeinderat, die Motion für nicht erheblich zu erklären.

 

Beschluss:

Der GGR hat die Motion erheblich erklärt.
 

22. Januar 2026

Corinne Aller wird neue Polizeiinspektorin

Der Gemeinderat freut sich, dass Corinne Aller, die bisherige Stellvertreterin, per 1. Februar 2026 die Funktion der Polizeiinspektorin und Abteilungsleiterin Sicherheit übernimmt.
Die 39-jährige Corinne Aller absolviert derzeit eine Weiterbildung zur diplomierten Rechtsfachfrau HF und verfügt über den Fachausweis Bernische Gemeindefachfrau. Sie arbeitet seit ihrer Lehre auf der Gemeindeverwaltung Interlaken und verfügt damit über das erforderliche Fachwissen und die notwendige Berufserfahrung.

Dank der bereits langfristig angedachten, vom Team unterstützten und für den Gemeinderat überzeugenden vorliegenden Nachfolgelösung wurde auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle verzichtet. 

Der Gemeinderat dankt dem bisherigen Polizeiinspektor für die geleistete Arbeit im Dienst der Einwohnergemeinde Interlaken.

22. Januar 2026

Grundlagen und Massnahmen in der Zweitwohnungsthematik

Die Gemeinde Interlaken beschäftigt sich intensiv mit der Zweitwohnungsthematik und nimmt die Stimmung in der Bevölkerung ernst. Um mehr Transparenz zu schaffen, wird künftig quartalsweise ein Reporting mit dem Zweitwohnungsanteil und den Baupolizeiverfahren veröffentlicht. Ebenfalls informiert die Gemeinde über bereits getroffene Massnahmen und laufende Arbeiten.

Die Gemeinde Interlaken mit ihrer Bevölkerung von rund 6000 Personen gehört zu den meistbesuchten Tourismusdestinationen der Schweiz. Die Gäste aus dem Ausland tragen zur Wirtschaftsdynamik der Gemeinde bei, die über ein lebendiges Ortszentrum mit zahlreichen Läden und ein breites Angebot an Dienstleistungen und Übernachtungsmöglichkeiten verfügt. Allerdings hat sich das Beherbergungsangebot in den letzten Jahren auch durch Plattformen wie Airbnb verändert. Diese neue Art der Vermittlung kann für die ortsansässige Bevölkerung, die lokale Wirtschaft und die Behörden eine Reihe von Herausforderungen zur Folge haben. Die Gemeinde Interlaken nimmt Stellung zu den brennendsten Fragen.

Welche Massnahmen in Bezug auf Erhalt/Förderung von Erstwohnungen wurden in der Gemeinde bereits umgesetzt?
Welche Massnahmen in Bezug auf Erhalt/Förderung von Erstwohnungen sind in Planung?
Die Antworten finden Sie in der Medienmitteilung:

Quartalszahlen:

  • Der Anteil der Zweitwohnungen in der Gemeinde Interlaken liegt derzeit bei 14.9 % (Quelle: ARE).

  • Aktuell bearbeitet die Bauverwaltung 38 Baupolizeiverfahren rund um touristische Nutzungen.

15. Januar 2026

Sprechstunden Gemeindepräsident und Gemeinderat

Haben Sie ein Anliegen, das Sie persönlich mit dem Gemeindepräsidenten oder einem Gemeinderatsmitglied besprechen möchten?

Gerne stehen Ihnen der Gemeindepräsident und die Gemeinderatsmitglieder abwechselnd für einen Austausch zu Anliegen, Fragen und Vorschlägen in ihren Ressorts zur Verfügung.

Die Sprechstunde findet jeden 1. Montag im Monat von 16 Uhr bis 18 Uhr im Gemeindehaus statt:

  • 02.02.2026  Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

  • 02.03.2026  Nils Fuchs, Ressortvorsteher Sicherheit

  • 07.04.2026  (Dienstag nach Ostern, 15-17h) Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

  • 04.05.2026  Nathalie Günter und Sabrina Amacher, Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau

  • 01.06.2026  Andreas Ritschard, Ressortvorsteher Bildung

  • 06.07.2026  Zina Uberti, Ressortvorsteherin Soziales

  • 03.08.2026  Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

  • 07.09.2026  Erich Häsler, Ressortvorsteher Finanzen

  • 05.10.2026  Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

  • 02.11.2026  Nathalie Günter und Sabrina Amacher, Ressortvorsteherinnen Hochbau und Tiefbau

  • 07.12.2026  Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

Bitte melden Sie sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei, Tel. 033 826 51 41, für die Sprechstunden an.

14. Januar 2026

Brandschutz: Sicherheit in Gastronomie, Clubs und Eventlocations

Der Brand in Crans-Montana hat das Interesse am Thema Brandschutz in Gastronomie- und Clubbetrieben und anderen Veranstaltungsorten deutlich erhöht. Hier finden Sie alle wichtigen und relevanten Informationen dazu:

13. Januar 2026

Anmeldeformular Warenmärkte 2026 am Höheweg in Interlaken

Die Warenmärkte finden 2026 an folgenden Daten statt:

  • Sonntag, 12. April 2026, Frühlingsmarkt

  • Sonntag, 7. Juni 2026, Junimarkt

  • Sonntag, 30. August 2026, Herbstmarkt

  • Sonntag, 1. November 2026, Novembermarkt

Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Warenmärkte 2026 in Interlaken.

6. Januar 2026

Solarenergie im Fokus: Neue Vorgaben ab 2026

Teilrevision Kantonales Energiegesetz – Solarpflicht
Am 1. Januar 2026 traten die Änderungen des Kantonalen Energiegesetzes in Kraft. Neu müssen auch Neubauten und Erweiterungen mit weniger als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche Solarenergie nutzen. Geeignete Dachflächen sind dabei möglichst vollständig mit Solaranlagen auszustatten. Für kleine Wohnbauten gelten besondere Bestimmungen für die Solarausstattungspflicht.

Bei umfassenden Dachsanierungen bestehender Gebäude ist eine Meldepflicht für die Eignung der Solarenergienutzung notwendig.

Für neue grosse Parkplätze und für Park-and-Ride-Anlagen gelten künftig Anforderungen an die Solarausstattung.

Baubewilligungsfreie Fassadensolaranlagen – Merkblatt
Der erste Teil der Revision des Raumplanungsgesetzes, 2. Etappe (RPG 2), trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Raumplanungsverordnung legt in Artikel 32abis fest, unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen an einer Gebäudefassade ohne Baubewilligung installiert werden dürfen. Die Voraussetzungen werden im neuen Merkblatt «Baubewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden im Meldeverfahren» visualisiert und erläutert.

Bei Fragen steht Ihnen die öffentliche regionale Energieberatung der Regionalkonferenz Oberland-Ost gerne zur Verfügung.

31. Dezember 2025

Unterstützung durch den Zuccotti-Fonds

Der Zuccotti-Fonds bezweckt, bedrängten oder kranken Menschen jeden Alters einen Erholungs- oder Therapieaufenthalt, der nicht anderweitig bezahlbar ist, zu ermöglichen. Grundsätzlich richtet er sich an Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Interlaken wohnen.

Die Unterstützung kann bei der Einwohnergemeinde Interlaken, Bereich Soziales, beantragt werden.

Zum Beispiel für:

  • Notwendige und durch die Versicherungen nicht abgedeckte medizinische oder zahnmedizinische Behandlungen, Therapien oder Pflegeangebote.

  • Dringend benötige Erholungsurlaube oder Lager für stark belastete Familien, Einzelpersonen oder Kinder.

  • Teure Einzelbegleitungen in Ferienangeboten für Menschen mit starken Behinderungen.

Gemeinde Interlaken

Herzlich willkommen! Sie finden hier vielfältige Informationen zur Gemeinde Interlaken. Finden Sie etwas nicht, helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung gerne weiter.
Geniessen Sie Ihren Aufenthalt in Interlaken, sei es elektronisch auf der Website, aber vor allem auch real in unserer attraktiven Gemeinde in einer wunderschönen Umgebung.

Philippe Ritschard, Gemeindepräsident

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