Initiativen
Mit einer Initiative können die Stimmberechtigen die Behandlung eines Geschäftes verlangen, wenn es in ihre Zuständigkeit oder in diejenige des Grossen Gemeinderates fällt. Dazu sind die Unterschriften von 1/12 der Stimmberechtigten nötig.
Grundsatz
Die Stimmberechtigen können die Behandlung eines Geschäftes verlangen, wenn es in ihre Zuständigkeit oder in diejenige des Grossen Gemeinderates fällt. Eine Initiative über ein Geschäft im Zuständigkeitsbereich des Grossen Gemeinderates wird den Stimmberechtigten aber nur bei Ablehnung durch den Grossen Gemeinderat unterbreitet.
Anmeldung und Einreichungsfrist
Anmeldung
Ein Initiativkomitee, das eine Initiative starten möchte, reicht den Initiativtext bei der Gemeindeschreiberei ein, die ihn ohne rechtliche Prüfung unverzüglich im Anzeiger Amt Interlaken publiziert.
Sammelfrist
Mit der Publikation beginnt die Frist von sechs Monaten für das Sammeln der Unterschriften und die Einreichung der Initiative zu laufen. Das Datum des Sammelbeginns muss auf den Unterschriftenbögen aufgedruckt sein.
Gültigkeit
Eine Initiative ist gültig, wenn sie alle folgenden Bestimmungen erfüllt:
Sie ist von mindestens 1/12 der Stimmberechtigten unterzeichnet.
Sie wird innert der Sammelfrist von sechs Monaten eingereicht.
Sie ist entweder als einfache Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf ausgestaltet.
Das Datum des Sammelbeginns ist auf den Unterschriftenbögen aufgedruckt.
Die Initiative enthält eine vorbehaltlose Rückzugsklausel sowie die Namen der Rückzugsberechtigten.
Die Initiative ist nicht rechtswidrig oder undurchführbar.
Sie umfasst nicht mehr als einen Gegenstand.
Ungültigkeit
Der Gemeinderat prüft, ob die Initiative gültig ist. Fehlt eine der obigen Gültigkeitsvoraussetzungen, verfügt der Gemeinderat die Ungültigkeit der Initiative, soweit der Mangel reicht. Er hört aber das Initiativkomitee vorher an.
Behandlungsfrist
Der Gemeinderat unterbreitet eine Initiative innert sechs Monaten ab Rechtskraft der Gültigerklärung dem Grossen Gemeinderat.
Sind die Stimmberechtigten zuständig oder lehnt der Grosse Gemeinderat eine in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Initiative ab, ist die Initiative innert weiterer zehn Monaten den Stimmberechtigten zu unterbreiten.
Der Grosse Gemeinderat kann gleichzeitig einen Gegenvorschlag unterbreiten. In diesem Fall verlängert sich die Frist zur Vorlage der Initiative an die Stimmberechtigten um zusätzliche sechs Monate.
Aktueller Stand
Die Initiative wurde am 10. September 2024 eingereicht.
Anmeldung
Der Initiativtext wurde am 12. Mai 2024 bei der Gemeindeschreiberei eingereicht. Mit der Publikation im Anzeiger vom 23. Mai 2024 begann die Frist von sechs Monaten für das Sammeln der Unterschriften und die Einreichung der Initiative zu laufen.
Initiativkomitee
Ruedi Simmler, Alfred Schenk, Adrian Aulbach
Titel der Initiative
Gemeindeinitiative Interlaken «WOHNRAUM SCHÜTZEN - AIRBNB REGULIEREN!»
Text der Initiative
Gestützt auf Art. 32 – 36 des Organisationsreglements stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Gemeinde Interlaken folgendes Initiativbegehren in Form einer einfachen Anregung:
Regulierung kurzzeitiger Wohnungsvermietungen
In Ergänzung zu den baurechtlichen Begrenzungen für Zweitwohnungen ist deren kurzzeitige Vermietung durch Erlass eines entsprechenden Reglements zu regulieren. Dabei sind folgende Eckwerte sinngemäss zu berücksichtigen:
- Wohnungen dürfen höchstens 90 Nächte pro Jahr an Personen vermietet werden, welche sich nur vorübergehend und nicht länger als drei Monate ausserhalb ihres gesetzlichen Wohnsitzes aufhalten wollen.
- Von dieser Beschränkung ausgenommen ist das Vermieten von höchstens fünf Betten, sofern die Vermieter ganzjährig im gleichen Haus respektive in der gleichen Wohnung wohnen.
- Aus bisherigen kommerziellen Nutzungen, die über dieses Mass hinausgehen, lässt sich kein Anspruch ableiten. Ausgenommen sind Ansprüche, die sich aus übergeordnetem Recht ergeben.
Einreichung und Gültigkeit
Die Initiative wurde am 10. September 2024 eingereicht. Als nächstes prüft der Gemeinderat, ob die Initiative gültig ist.
Aktueller Stand
Die Stimmberechtigten haben den Rahmenkredit für die Sanierung und künftige Finanzierung des Eissportzentrums Jungfrau am 17. Dezember 2023 an der Urne mit 74.7 % Ja-Stimmen angenommen.
Anmeldung
Der Initiativtext wurde am 24. April 2023 bei der Gemeindeschreiberei eingereicht. Mit der Publikation im Anzeiger vom 27. April 2023 begann die Frist von sechs Monaten für das Sammeln der Unterschriften und die Einreichung der Initiative zu laufen.
Initiativkomitee
René Bettoli (Curling Jugend Berner Oberland), Christine Schmied (Eislauf Club Jungfrau Interlaken) und Katrin Rossel-Fischer (Schlittschuhclub Unterseen-Interlaken)
Titel der Initiative
Gemeindeinitiative «Volksabstimmung zum Rahmenkredit für die Sanierung und künftige Finanzierung Eissportzentrum Jungfrau»
Text der Initiative
Der Grosse Gemeinderat Interlaken unterbreitet den Antrag für den RAHMENKREDIT FÜR DIE SANIERUNG UND KÜNFTIGE FINANZIERUNG EISSPORTZENTRUM JUNGFRAU zur rechtskräftigen Beurteilung der stimmberechtigten Bevölkerung der Gemeinde Interlaken.
Einreichung und Gültigkeit
Die Initiative ist am 15. Mai 2023 mit 601 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Der Gemeinderat hat die Gültigkeit der Initiative am 30. Mai 2023 festgestellt und im Anzeiger vom 8. Juni 2023 publiziert.
Der Beschluss ist am 10. Juli 2023 in Rechtskraft erwachsen (alle weiteren Fristen laufen ab diesem Zeitpunkt).
Behandlung der Initiative
Grosser Gemeinderat vom 22. August 2023
Urnenabstimmung vom 17. Dezember 2023
Die Stimmberechtigten haben die Initiative bzw. den Rahmenkredit für die Sanierung und künftige Finanzierung des Eissportzentrums Jungfrau am 17. Dezember 2023 an der Urne mit 971 Ja (74.7 %) gegen 328 Nein (25.3 %) angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 39.1 %.
Einreichedatum
18. September 2014
Aktueller Stand
Die Stimmberechtigten haben die Verkehrsinitiative am 4. März 2018 an der Urne mit einem Nein-Stimmenanteil von 54 Prozent abgelehnt.
Zuständigkeit
Gemeinden Beatenberg, Därligen, Interlaken, Matten, Unterseen
Titel der Initiative
Gemeindeinitiative «Keine Verkehrsverlagerung in die Wohnquartiere»
Text der Initiative
Der Grosse Gemeinderat wird beauftragt innert 2 Jahren einen Verkehrsrichtplan auszuarbeiten, wobei die Bahnhofstrasse und der Höheweg ganzjährig durchgehend mit Motorfahrzeugen aller Art befahrbar sind und die Wohnquartiere vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Einreichung und Gültigkeit
Die Initiative ist am 18. September 2014 mit ca. 890 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Der Gemeinderat hat die Gültigkeit der Initiative am 6. Oktober 2014 festgestellt und am 9. Oktober 2014 publiziert. Der Beschluss ist am 11. November 2014 in Rechtskraft erwachsen (alle weiteren Fristen laufen ab diesem Zeitpunkt).
Behandlung der Initiative
Grosser Gemeinderat vom 3. Februar 2015
Der Grosse Gemeinderat lehnt die Initiative ab und beschliesst ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Grosser Gemeinderat vom 25. August 2015
Auf Wunsch des Initiativkomitees beschliesst der Grosse Gemeinderat die Behandlung der Initiative für zwei Jahre auszusetzen und in der Zwischenzeit mit einer nicht ständigen Kommission das Verkehrskonzept in Interlaken zu überprüfen.
Grosser Gemeinderat vom 20. Oktober 2015
Der Grosse Gemeinderat wählt die Mitglieder der nicht ständigen Kommission Verkehrskonzept.
Grosser Gemeinderat vom 28. März 2017
Der Grosse Gemeinderat nimmt den Schlussbericht der nicht ständigen Kommission Verkehrskonzept zur Kenntnis und gibt dem Gemeinderat Gelegenheit zur Stellungnahme bis zur August-Sitzung 2017.
Grosser Gemeinderat vom 29. August 2017
Der Grosse Gemeinderat verzichtet auf einen Gegenvorschlag zur Initiative.
Urnenabstimmung vom 4. März 2018
Die Stimmberechtigten haben die Initiative am 4. März 2018 mit 54 % Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 57,6 %.