Bauverwaltung
Der Bereich Bauverwaltung gehört zum Ressort Hochbau und ist einer der zwei Bereiche der Bauabteilung.
Dem Bauverwalter sind die Bereiche Bauverwaltung und Infrastruktur unterstellt. Weiter ist er zuständig für die Verwaltung der Gemeindeliegenschaften.
Leitung
Stefan Meier, Bauverwalter
Mitarbeitende
Michael Glarner, Bauverwalter-Stellvertreter
Monika Fuhrer, Sachbearbeiterin Bausekretariat
Nicole Imboden, Sachbearbeiterin Bausekretariat
Fabienne Michel, Sachbearbeiterin Bauverwaltung (Registraturführung)
Nicola Salvati, Sachbearbeiter Bauverwaltung
Patrick Stähli, Sachbearbeiter Bauverwaltung
Suena Furer, Lernende 2. Lehrjahr
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Wichtig für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer:
Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Wer bauen will, braucht eine rechtsgültige Baubewilligung. Wir stellen im Baubewilligungsverfahren sicher, dass die Bauvorhaben den bau- und umweltrechtlichen Vorschriften sowie anderen Gesetzen entsprechen.
Die Gemeinde Interlaken besitzt die volle Baubewilligungskompetenz. Mit Ausnahme von gemeindeeigenen Bauvorhaben und Vorhaben im Gastgewerbe werden die Baugesuche innerhalb der Bauverwaltung abschliessend behandelt.
Individuelle Beratung
Für eine individuelle Beratung im Zusammenhang mit Ihren Bauvorhaben steht wir Ihnen auf Voranmeldung während den Büroöffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Telefon: 033 826 51 21 oder bauverwaltung@interlaken.ch
Elektronisches Baubewilligungsverfahren wird ab 1. März 2022 obligatorisch
Bereits seit September 2021 können Baugesuche elektronisch auf der Plattform eBau eingereicht werden. Das Ausfüllen über eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Aufgrund ausstehender gesetzlicher Anpassungen müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben beim Bereich Bauverwaltung eingereicht werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Formulare Gemeinde
Formulare Kanton
Sämtliche Formulare des Kantons finden Sie hier:
Situationsplan für Baugesuche
Gestützt auf Art. 12 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD) ist zum Baugesuch ein durch den Nachführungsgeometer beglaubigter Situationsplan einzureichen. Der Situationsplan für ein Baugesuch kann in Papierform oder als Datei bei folgender Adresse bezogen werden:
Wyss und Früh AG
Weissenaustrasse 19
3800 Unterseen
Telefon 033 826 64 64
E-Mail schreiben
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Der ÖREB-Kataster führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Brandschutz
Wichtige eidgenössische und kantonale Erlasse im Bauwesen
Die Auflageakten können während der Auflagefrist online eingesehen werden. Klicken Sie hier um zu den Auflageakten der Gemeinde Interlaken zu gelangen.
Ortsplanung
Gültige (genehmigte) Ortsplanung
(Der Zonenplan 2 hat in Bezug auf das Bauinventar keine Gültigkeit mehr.)
Uferschutzplanung
Gültige (genehmigte) Uferschutzplanung
Energierichtplanung
Überkommunaler Richtplan Energie "Bödeli"
Gewässerschutz
Fragen rund um den Gewässerschutz sind direkt bei der Fachstelle Siedlungsentwässerung der Industriellen Betriebe Interlaken einzureichen.
Telefon 033 826 30 00
E-Mail schreiben
Abwasser
Versickerung
Grundwasserschutz
Kehricht, Abfälle
Abfallreglement
Abfallkonzept
Abfallkalender
Neophyten
Infos zu Neophyten (z. B. für Bauherrschaften bei Neubauten):