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Mit dem fakultativen Referendum (Volksabstimmung) können die Stimmberechtigten verlangen, dass sie selber über bestimmte Geschäfte an der Urne beschliessen können. Dazu sind die Unterschriften von fünf Prozent der Stimmberechtigten nötig.

Hängige Referenden

Beschluss des Grossen Gemeinderats vom 15. Oktober 2024

  1. Die Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» mit Zonenplanänderung wird beschlossen.

  2. Dem Amt für Gemeinden und Raumordnung wird beantragt, die Überbauungsordnung zu genehmigen und die unerledigten Einsprachen als öffentlich-rechtlich unbegründet abzuweisen.

  3. Das Geschäft untersteht dem fakultativen Referendum.

Einreichung und Gültigkeit
Das Referendum gegen den Beschluss des GGR vom 15. Oktober 2024 zur Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» wurde am 25. November 2024 von Daniel Rüegsegger, André Chevrolet, Franziska Amacher und Hans Rudolf Burkhard eingereicht. Das Referendum ist mit 271 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Aktueller Stand
Die Referendumsabstimmung findet am 18. Mai 2025 statt.

Grundsatz

Mit dem fakultativen Referendum (Volksabstimmung) können die Stimmberechtigten verlangen, dass sie selber über bestimmte Geschäfte an der Urne beschliessen können. Die möglichen Geschäfte sind im Organisationsreglement abschliessend aufgezählt. Gegen Beschlüsse des Gemeinderats ist kein Referendum möglich.

Unterschriftenzahl

Für das Zustandekommen eines Referendums sind die Unterschriften von mindestens 1/20 der Stimmberechtigten (5 %) nötig.

Referendumsfrist

Die Referendumsfrist (=Frist für das Sammeln der Unterschriften und die Einreichung der Unterschriftenbögen) beträgt  30 Tage. Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung des Beschlusses im Anzeiger Interlaken.

Konstruktives Referendum

Das Referendum kann auch nur einen Teilbereich des Beschlusses betreffen oder einen Gegenvorschlag zum Beschluss oder Teilbeschluss enthalten. Das wird konstruktives Referendum genannt. Der Inhalt des konstruktiven Referendums wird durch den Gemeinderat und den Grossen Gemeinderat beraten. Stimmt der Grosse Gemeinderat dem Inhalt des konstruktiven Referendums zu, hebt er seinen früheren Beschluss auf. Der gesamte Beschluss untersteht dann wiederum dem fakultativen Referendum.

Geschäfte, die dem fakultativen Referendum unterstehen

Nur bei folgenden Geschäften ist das fakultative Referendum möglich:

  • bei neuen Ausgaben von mehr als 800 000 Franken bis zwei Millionen Franken (ausgenommen sind Liegenschaftsgeschäfte des Finanzvermögens; diese unterstehen nicht dem fakultativen Referendum)

  • bei Erlass und Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Bauregelement, Zonenplan, Überbauungsordnungen)

  • beim Organisationsreglement der Industriellen Betriebe Interlaken

  • beim Organisationsreglement der Industriellen Betriebe Interlaken

  • bei den Produktedefinitionen im Rahmen von New Public Management-Projekten (die Gemeinde Interlaken arbeitet zurzeit nicht mit New Public Management-Projekten)

  • bei der Einleitung eines Fusionsverfahrens für den Zusammenschluss mit einer andern Gemeinde