Motionen
Die Motion ist ein selbstständiger Antrag eines oder mehrerer Mitglieder des Grossen Gemeinderats. Er verpflichtet den Gemeinderat, einen Erlass oder einen Beschluss auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Motionen werden hier erst aufgeführt, wenn sie erheblich erklärt worden sind.
Form
Schriftlich, unterzeichnet durch ein oder mehrere Mitglieder des Parlamentes, die nicht der gleichen Partei angehören müssen. Die Erstunterzeichnerin oder der Erstunterzeichner muss klar erkennbar sein (z. B. Nennung als Absenderin oder Absender der Motion).
Einreichung
Während der Sitzung des Grossen Gemeinderats beim Ratssekretariat. Das Ratssekretariat verliest eine während der Sitzung eingereichte Motion unter dem Traktandum Verschiedenes.
Begründung
Eingereichte Motionen werden für die nächstmögliche Sitzung des Grossen Gemeinderats traktandiert, damit sie durch die Motionärin oder den Motionär mündlich begründet werden können.
Erheblicherklärung
Innert sechs Monaten nach der mündlichen Begründung beantragt der Gemeinderat dem Grossen Gemeinderat, ob die Motion erheblich erklärt werden soll oder nicht. Der Gemeinderat kann auch die Umwandlung in ein Postulat empfehlen. Bis zur Erheblicherklärung kann die Motionärin oder der Motionär den Vorstoss in ein Postulat umwandeln oder abändern.
Bearbeitung
Durch Beschluss des Grossen Gemeinderats wird die Motion erheblich erklärt oder abgelehnt. Wird sie abgelehnt, ist sie erledigt, andernfalls geht sie an den Gemeinderat, der innert 18 Monaten die in der Motion verlangte Vorlage ausarbeiten muss.
Abschreibung
Mit der Vorlage des in der Motion verlangten Beschlussentwurfs wird die Motion gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.
Motionen in Bearbeitung
Motionen werden hier erst aufgeführt, wenn sie erheblich erklärt worden sind.
Aktueller Stand
Die Motion wurde am 30. April 2024 erheblich erklärt. Die Frist zur Bearbeitung beträgt 18 Monate.
Erstunterzeichner: Adrian Aulbach, SP
Motionstext
Der Gemeinderat wird gebeten, einen Zustandsbericht und ein Sanierungskonzept für die Gebäude in Gemeindebesitz erstellen zu lassen. Ziel ist es, die langfristige Instandhaltung und Effizienz der Liegenschaften sowie die Planbarkeit und Finanzierung der dazu nötigen Investitionen sicherzustellen.
Das Sanierungskonzept soll die zu erwartenden notwendigen sowie empfohlenen Investitionen sowie den Zeithorizont, in dem diese zu erwarten sind, ausweisen.
Betreffend energetischem Zustand sollen sich Bericht und Konzept am GEAK orientieren und insbesondere Alter und Art der Heizung sowie deren Spitzenleistung und jährlichen Energiebedarf ausweisen.
Einreichung
Grosser Gemeinderat vom 22. August 2023
Begründung
Grosser Gemeinderat vom 17. Oktober 2023
Motionär Adrian Aulbach erklärt, er habe die beiden Motionen zusammen eingereicht, weil sie einen gewissen Zusammenhang hätten.
Es habe in letzter Zeit mehrere unangenehme Überraschungen gegeben, u.a. sei die Heizung in der Aula ausgefallen, im Gemeindehaus drohte die Heizung auszufallen und musste zügig ersetzt bzw. der Ersatz beschlossen werden. Jedes Mal sei im GGR bemängelt worden, dass man zu wenig mitreden könne. Auch das Volk habe nicht wirklich die Möglichkeit abzulehnen, was dringlich sei. Der Gemeinderat werde ebenso vor vollendete Tatsachen gestellt und müsse schnellstmöglich eine Lösung vorlegen.
Es gebe nicht immer die beste und günstigste Lösung bei solchen Hauruckübungen. Wenn man nicht längerfristig planen könne, ob etwa zuerst isoliert und dann die Heizung mit weniger Leistung ersetzt werden solle. Weiter gebe es Projekte, die mehrmals geplant wurden, dann aber zum falschen Zeitpunkt gekommen seien und abgeschrieben wurden. Bei der Aula zum Beispiel habe man letztes Mal eine halbe Million Planungskosten abgeschrieben.
Eine grundlegendere Planung sowie die Kenntnis des Zustands der Gebäude und des Bedarfs würde eine sinnvolle Planung und die Nutzung von Synergien ermöglichen und Kosten senken. Zudem wäre es eine gute Grundlage für zukunftsfähige Ideen aus dem Gemeinderat, dem GGR oder dem Volk.
Erheblicherklärung
Grosser Gemeinderat vom 30. April 2024
Beschluss:
Die Motion Aulbach, Sanierungskonzept, wird erheblich erklärt (mit 14:10 Stimmen).
Beantwortung
Erheblich erklärte Motionen sind innert 18 Monaten zu bearbeiten.
In der Legislatur 2021 bis 2024 abgeschriebene Motionen
Motion Meyes Schürch / Nyffeler-Lanker, Ergänzung Bildungsreglement mit Elternrat
Aktueller Stand
Die Motion ist am 22. März 2022 als erledigt abgeschrieben worden.
Erstunterzeichnerinnen: Meyes Schürch Antonie (SVP) und Nyffeler-Lanker Manuela (GLP)
Motionstext
Der Gemeinderat wird aufgefordert, das Bildungsreglement so anpassen, als die Möglichkeit mindestens eines Elternrats an der Schule Interlaken (unter Einschluss von Kindergarten und Tagesschule) vorgesehen wird. Folgende Eckpunkte sollen beachtet respektive konkretisiert werden:
- Mindestens ein Elternrat (zu prüfen ist, ob statt nur eines Elternrats je ein Elternrat für die Kindergarten- und Primarstufe zusammen sowie für die Sekundarstufe 1, unter Einschluss von Elternvertretungen mit einem oder mehreren Kindern in der Tagesschule, sinnvoller ist).
- Schlanke Organisation, mit angemessenen Elternvertretungen der Stufen (Zyklen), der zwei Standorte (Ost/West) sowie der Tagesschule.
- Festlegung Wahlmodus sowie Klärung allfälliger Sitzungsgelder und Budget Elternrat.
- Noch genauer zu definierende Informationspflicht der Leitungen der Schule und Tagesschule gegenüber dem Elternrat.
- Noch genauer zu definierender Zweck und Kompetenzen des Elternrats, bspw.
· Informations- und Diskussionsforum bezüglich aktuellen, die Schulstandorte betreffenden Themen,
· Bearbeitung von Anregungen zur Schule und Tagesschule von Eltern und allenfalls Weitergabe an die Leitungen der Schule und Tagesschule,
· Projekte initiieren und/oder unterstützen, welche die Ziele und Grundsätze gemäss Artikel 3 des Bildungsreglements fördern.
Dem Gemeinderat kann die Kompetenz übertragen werden, Einzelheiten zu regeln.
Einreichung
Grosser Gemeinderat vom 8. Dezember 2020
Begründung
Grosser Gemeinderat vom 26. Januar 2021
Manuela Nyffeler informiert, dass die Schulkommission per 31. Dezember 2016 aufgelöst worden sei. Da es in der Gemeinde Interlaken zu diesem Zeitpunkt keinen aktiven Elternverein gab, wurde das Thema Elternrat damals nicht vertieft geprüft respektive nicht im Schulreglement aufgenommen. Dies habe sich in der Zwischenzeit erfreulicherweise geändert. Eine Gruppe von engagierten Eltern arbeite seit Frühling 2020 zusammen, dies mit dem Ziel die Schule zu unterstützen und dafür in der Schule Interlaken einen Elternrat zu bilden. In der multikulturellen Schule sei es von grosser Bedeutung, dass alle an einem Strang ziehen. Die Gruppe wurde bei der Erarbeitung des Konzepts vom Verein Schule und Elternhaus beraten und sei bereits mit der Schulleitung in Kontakt getreten. Der Elternrat soll nicht lediglich als lose Interessengruppe oder einen Verein funktionieren, sondern als festes Bindeglied zwischen Eltern und Schule anerkannt und etabliert werden. Der Rat solle institutionalisiert und in die Schulorganisation eingebunden werden. Dafür müsse im Bildungsreglement ein entsprechender Artikel eingefügt werden. Der Grosse Gemeinderat ist (gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 lit. e des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (OgR 2000, ISR 101.1) abschliessend für das Bildungsreglement zuständig. Der Elternrat solle ehrenamtlich funktionieren und sich nicht in Methodik und Pädagogik einmischen. Hauptziel seien interkulturelle Anliegen, Gewaltprävention, Verbesserung des Lern- und Schulklimas, Unterstützung der Schule bei Anlässen und Projekten und Verbesserung des Zusammenwirkens von Eltern und Schule. Mit der Motion wird der Gemeinderat aufgefordert, das Bildungsreglement so anzupassen, dass die Möglichkeit eines Elternrates an der Schule Interlaken vorgesehen werde. Wichtig sei, dass bei der Umsetzung auf eine angemessene Vertretung der Schulstandorte und Stufen geachtet und ein fester Wahlmodus festgelegt wird. Es müsse klar definiert werden, wie Information und Kommunikation zwischen Schule und Elternrat funktionieren solle. Ein Einbezug der Tagesschule und Schulsozialarbeit sei wichtig. Die Motionärin empfiehlt, dass der Bereich Bildung mit der Arbeitsgruppe Elternrat in Kontakt trete und gemeinsam mit der Schulleitung das entworfene Konzept fertigstelle. Dem GGR soll baldmöglichst das angepasste Bildungsreglement zur Abstimmung vorgelegt werden, dies mit dem Ziel, dass der Elternrat auf das Schuljahr 2021/2022 offiziell starten könne.
Erheblicherklärung
Grosser Gemeinderat vom 29. Juni 2021
Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen.
Gemeinderat Andreas Ritschard empfiehlt die Motion nach Abklärungen in anderen grösseren bernischen Gemeinden und nach Rücksprache mit der Schulinspektorin zur Erheblicherklärung. Damit der Elternrat breite Unterstützung geniesse, sollte die Erarbeitung der Ergänzung des Reglements durch eine nicht ständige Kommission erfolgen, der alle Fraktionen des Grossen Gemeinderats angehören würden.
Manuela Nyffeler-Lanker dankt für die raschen Abklärungen des Gemeinderats. Sie hoffe, dass es so schnell weitergehe.
Dorothea Simmler führt aus, die SP/Grünen hätten diskutierte, dass ein freiwilliges Engagement von Personen unterstützt und nicht verhindert werden sollte. Wenn der Elternrat da sei, um Ideen einzubringen oder mitzuhelfen, wo Hände fehlten, sei das eine gute Sache. Es brauche aber nicht einen Schnellzug. Ein Elternrat dürfe nicht zu einem Ersatz für die Schulkommission werden.
Oliver Fuchs hält fest, dass die FDP einen Elternrat keine schlechte Idee finde. Das sei aber nicht Aufgabe der Gemeinde, weshalb die FDP die Erheblicherklärung nicht unterstütze. Zur Zusammensetzung der Kommission möchte er wissen, ob die GLP/EVP neben der Motionärin noch einen zweiten Sitz habe.
Ratssekretär ad interim Philipp Goetschi antwortet, gemäss Vorschlag habe jede Fraktion einen Sitz in der nicht ständigen Kommission, unabhängig von den Co-Motionärinnen.
Sabrina Amacher erachtet einen Elternrat als eine gute Sache für die Eltern, welche die Mitglieder des Elternrats stellen würden. Nur weil die Gemeinde dazu ein Reglement anpassen müsse, sollte die Motion nicht abgelehnt werden. Interlaken brauche einen Elternrat.
Beschluss 1:
Die Motion Meyes Schürch/Nyffeler-Lanker, Ergänzung Bildungsreglement mit Elternrat, wird erheblich erklärt.
(20:5 Stimmen)
Beschluss 2:
Für die Bearbeitung der Motion wird eine nicht ständige Kommission Einführung Elternrat eingesetzt, der neben den beiden Motionärinnen der Ressortvorsteher Bildung, je ein Mitglied der Fraktionen FDP, SVP/EDU, SP/Grüne und GLP/EVP, ein Mitglied aus den Schulleitungen sowie die Bereichsleitung Bildung als stimmberechtigte Sekretärin angehören sollen.
(grossmehrheitlich bei 5 Gegenstimmen)
Einsetzung und Wahl nicht ständige Kommission Einführung Elternrat
Grosser Gemeinderat vom 24. August 2021
Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen.
Der Gemeinderat legt im Sinne einer Dienstleitung ein Pflichtenheft für die vom Parlament vorgesehene nicht ständige Kommission vor.
Sabrina Amacher fragt, ob die Auflage im Pflichtenheft, innert Jahresfrist eine Reglementsänderung vorzulegen, nötig sei. Es wäre schön, wenn der Elternrat bereits auf das nächste Schuljahr eingesetzt werden könnte.
Ratssekretär ad interim Philipp Goetschi antwortet, eine erheblich erklärte Motion müsse innert 18 Monaten beantwortet werden. Der Passus "innert Jahresfrist" könne schon gestrichen werden, führe aber nicht zwingend zu einer rascheren Reglementsvorlage.
Beschluss:
1. Das Pflichtenheft der nicht ständigen Kommission Einführung Elternrat wird genehmigt.
2. In die nicht ständige Kommission Einführung Elternrat werden gewählt:
Meyes Schürch Antonie, Motionärin
Nyffeler-Lanker Manuela, Motionärin
Ritschard Andreas, Ressortvorsteher Bildung
Fuchs Oliver, Fraktion FDP
Reichen Josia, Fraktion SVP/EDU
Liechti Anja, Fraktion SP/Grüne
Amacher Sabrina, Fraktion GLP/EVP
Stanisz Stefanie, Schulleitung Primarstufe
Schlegel Franziska, Bereich Bildung, Sekretärin mit Stimmrecht (bis 31. Oktober 2021)
Guntern Corinne, Bereich Bildung, Sekretärin mit Stimmrecht (ab 1. November 2021)
Stettler Cornelia, Schulleitung Sekundarstufe, beratend ohne Stimmrecht
(Ziffern 1 und 2 je grossmehrheitlich und ohne Gegenstimme)
Abschreibung
Grosser Gemeinderat vom 22. März 2022
Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen.
Gemeinderat Andreas Ritschard erinnert, dass der Grosse Gemeinderat im August 2021 zur Bearbeitung der Motion und zur Vorbereitung der Änderung des Bildungsreglements eine nicht ständige Kommission eingesetzt habe. Die nicht ständige Kommission unterbreite als Ergebnis ihrer Arbeit eine schlanke Änderung des Bildungsreglements und schlage vor, die Details in einer Verordnung des Gemeinderats zu regeln. Der Gemeinderat habe der Verordnung über die Elternräte im Grundsatz zugestimmt und werde sie nach der Beschlussfassung des Grossen Gemeinderats über die Änderung des Bildungsreglements definitiv beschliessen. Die Ergänzung des Bildungsreglements in Sachen Elternräte werde genutzt, um drei beim Erlass des Bildungsreglements sinnvolle, heute nicht mehr nötige Klammerbemerkungen in den Artikeln 6 bis 8 zu streichen. Mit der Änderung des Bildungsreglements sei die Motion erfüllt.
Manuela Nyffeler-Lanker dankt für die rasche Arbeit.
Beschluss:
1. Die Änderung der Artikel 6 bis 8 des Bildungsreglements 2018 vom 30. Januar 2018 und die Ergänzung mit Artikel 23a werden genehmigt. Sie treten auf den 1. August 2022 in Kraft.
2. Die nicht ständige Kommission Einführung Elternrat wird mit bestem Dank für die geleistete Arbeit mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
3. Das Pflichtenheft der nicht ständigen Kommission Einführung Elternrat vom 24. August 2021 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
4. Die Motion Meyes Schürch/Nyffeler-Lanker, Ergänzung Bildungsreglement mit Elternrat, wird als erledigt abgeschrieben.
(26:0 Stimmen)
In der Legislatur 2017 bis 2020 abgeschriebene Motionen
Aktueller Stand
Die Motion ist am 30. Juni 2020 abgeschrieben worden.
Erstunterzeichner: Hans Romang, SP
Motionstext
Wir verlangen vom Gemeinderat, dass die neuralgischen Stellen mit Fussgängerüberquerungen gesichert werden. Konkret:
- Überfahrbares Trottoir, Fussgängerstreifen o. ä. Rosenstrasse bei der Einmündung in die General-Guisan-Strasse zur Sicherung des Schulweges aus Richtung Ost zum Guisan-Schulhaus.
- Fussgängerquerung, allenfalls baulich leicht erhöht, Bahnhofstrasse auf Höhe Westbahnhof zur Sicherung des Schulweges aus Richtung West (u. a. Überbauung Herreney) zum Guisan-Schulhaus, Sicherung und Lenkung eines Hauptverkehrsstromes von allen betroffenen Personengruppen an einer hoch frequentierten Stelle.
- Fussgängerquerung Marktgasse beim Postplatz, Marktgasse baulich leicht erhöht mit klarerer Steuerwirkung, z. B. überfahrbares Trottoir, zur Betonung der Fussgängerhauptachse Höheweg-Bahnhofstrasse insbesondere aus touristischer Sicht und damit zur Sicherung und Lenkung eines Hauptverkehrsstromes von allen betroffenen Personengruppen.
Der Gemeinderat wird beauftragt, einen Massnahmenplan vorzulegen inkl. Terminierung und Finanzierung der erforderlichen baulichen oder verkehrstechnischen Massnahmen.
Einreichung
Grosser Gemeinderat vom 16. Oktober 2018
Begründung
Grosser Gemeinderat vom 12. Dezember 2018
Hans Romang stellt fest, dass Interlaken lebe, was gut sei. Interlaken lebe dank der Einheimischen und der Gäste aus aller Welt. Leben heisse auch, sich zu Fuss, auf dem Velo, im Auto, im Bus, im Rollstuhl, an Krücken, schnell oder langsam zu bewegen. Das bringe Verkehr, den Interlaken lenke, was auch gut sei. Es gebe aber noch Einiges zu tun. Ein Punkt seien die Fussgängerquerungen im Zentrum. Der heutige Zustand sei unbefriedigend. Er bringe Unsicherheit für alle, besonders für die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie die Kinder auf dem Schulweg, die Gehbehinderten oder die Älteren. Er sehe drei neuralgische Stellen in der Gemeinde. Die Rosenstrasse sei auf dem Schulweg zum Guisan-Schulhaus eine Schlüsselstelle. Das sei schon länger bekannt. Der Westbahnhof sei mit dem neuen Platz und dem bald renovierten Gebäude ein Schmuckstück. Schulkinder aus dem Westen querten dort täglich und Gäste aus aller Welt beträten dort erstmals Interlakner Boden. Eine grosszügig gestaltete Querung hin zum Zentrum sei Pflicht. Die Flaniermeile Höheweg – Bahnhofstrasse werde beim Postplatz unterbrochen. Ein Fussgänger-Wirrwarr sei die Folge. Die Flaniermeile sollte auch als klare Linie für die Fussgänger betont werden. Gerne könne der Gemeinderat weitere neuralgische Punkte in seine Antwort einfliessen lassen. Betreffend die technische Umsetzung lasse die Motion bewusst Spielraum offen. Massstab sei einzig die Wirksamkeit. Alle drei betroffenen Strassenabschnitte seien stark befahren, was Massnahmen umso wichtiger mache. Die Gefahr übertrage sich trotz Tempo 30-Zonen auch auf den Verkehr auf der Strasse. Oft höre man, dass Fussgängerquerungen in 30er-Zonen nicht möglich seien. Vor dem Guisan-Schulhaus sehe man, dass das offensichtlich nicht stimme. Die Sachlage auf nationaler Ebene, aber auch im Kanton und bei Fachverbänden, sei klar: Fussgängerquerungen seien möglich und örtlich eben gerade richtig und sinnvoll. Es gebe seit 2002 eine eidgenössische Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen. Dort stehe, dass in Tempo 30-Zonen Fussgängerstreifen angebracht werden dürften, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erforderten, namentlich bei Schulen und Heimen. Zwischen 2002 und 2012 habe der Bundesrat weitere hinreichende Gründe für die Markierung von Fussgängerstreifen in Tempo 30-Zonen genannt, so ein "erhebliches Verkehrsaufkommen" oder "ein grosses Fussgängeraufkommen im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs". Der Bundesrat als massgebendes Organ für die Umsetzung der Verordnung habe also nicht nur den Fall Schulweg explizit in die Verordnung aufgenommen, sondern auch Fälle wie den Postplatz mit hohem Verkehrsaufkommen oder den Westbahnhof mit Haltestellen des öffentlichen Verkehrs in seine Präzisierungen eingeschlossen. In seiner Antwort auf eine Motion von 2012 habe der Bundesrat festgehalten, bei Tempo 30-Zonen auf Quartierstrassen und anderen siedlungsorientierten Strassen obliege es im Einzelfall der örtlich zuständigen Behörde zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorläge. Und werde ausnahmsweise eine Hauptachse in eine Tempo 30-Zone einbezogen, finde der Grundsatz des Verzichts auf Fussgängerstreifen keine Anwendung. Ein Fussgängerstreifen könne in solchen Fällen immer dann angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt seien. Die Rechtslage sei damit klar. Politisch werde die Relevanz des Vorstosses durch die Liste der Mitunterzeichnenden signalisiert.
Beantwortung
Grosser Gemeinderat vom 26. März 2019
Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen.
Vizegemeindepräsident Peter Michel bemerkt zu einem überfahrbaren Trottoir bei der Einmündung der Rosenstrasse in die General-Guisan-Strasse, die Situation sei an dieser Stelle schon mehrmals zusammen mit den Experten der Kantonspolizei geprüft worden. Ein Fussgängerstreifen wäre zu weit weg vom Schulhaus und hätte deshalb keine Berechtigung innerhalb der Tempo 30-Zone. Grössere Probleme oder gefährliche Situationen im Zusammenhang mit der Querung der Strasse durch Schülerinnen und Schülern seien dem Polizeiinspektorat oder der Kantonspolizei nicht bekannt. Die Situation am Mittag mit dem zusätzlichen Verkehr sei sicher anspruchsvoll, könne aber von den Unterstufenschülerinnen und –schülern bewältigt werden. Das Phänomen der Elterntaxis erzeuge zusätzlichen Verkehr rund um die Schulhäuser. Für die Schulanlage West sei ein sogenannter Drop-Off-Punkt bei der Tagesschule zur Abholung der Kinder eingerichtet worden. Eine Trottoirüberfahrt auf der General-Guisan-Strasse mit entsprechender Priorisierung des Verkehrs aus der Rosenstrasse in die General-Guisan-Strasse sei ebenfalls geprüft worden. Dies wäre aber nur mit einer baulichen Massnahme möglich, nicht mit einer reinen Markierung. Durch die eigenartige Gefällssituation der Strasse müssten dazu aber umfangreiche neue Entwässerungsmassnahmen realisiert beziehungsweise die ganze Kreuzung neu gebaut werden. Beim Bahnhof Interlaken West sei die Situation für die Sehbehinderten mit den Behindertenorganisationen analysiert worden. Dabei seien zwei Übergänge über die Bahnhofstrasse/Rugenparkstrasse und eine Stelle zu den Busperrons ermittelt worden, wo ein möglichst gefahrloses Überqueren der Strasse möglich sei und an welche die Sehbehinderten bewusst mit Leitlinien geführt würden. Diese Stellen seien auch für Kinder geeignet. Für die Kinder aus dem Gebiet Kanalpromenade/Herreney bestehe eine gute Alternative via Fabrikstrasse und Unterführung der Bahngeleise zum Fussgängerstreifen beim Migroskreisel. Auch die Fussgängerquerung der Marktgasse beim Postplatz sei schon mehrmals mit der Kantonspolizei besprochen worden. Mit der Betonung der Fussgängerachse Höheweg-Bahnhofstrasse würden die Fussgängerströme entsprechend gelenkt. Die Geschäfte an der Centralstrasse, der Rosenstrasse und der Marktgasse würden sich bereits heute beklagen, dass die Gäste ihre Geschäfte zu wenig aufsuchen würden, da die Hauptrichtung schon heute in Richtung Höhematte priorisiert sei. Mit einer Trottoirüberfahrt beim Postplatz auf der Marktgasse werde auch die Fahrtrichtung vom Bahnhof Interlaken West in Richtung Postplatz-Höheweg gelenkt, was zu vermehrten Einfahrten in den gesperrten Bereich des "Schlauchs" führen könnte. Die bisherigen Verkehrsflächen für Fussgängerinnen und Fussgänger auf beiden Seiten der Bahnhofstrasse würden rege benutzt. Allerdings querten im Bereich Post auch zahlreiche Gäste die Bahnhofstrasse. Die grosse Anzahl von Gästen aus verschiedenen Kulturen im Zentrum lasse sich nicht zielgenau steuern. Es sei fraglich, ob mit einer Trottoirüberfahrt die erwünschte Steuerwirkung erreicht werden könne. Aus diesen Gründen beurteilten der Gemeinderat, die Sicherheitskommission und die Kantonspolizei die Situation an den drei in der Motion genannten Stellen als nicht dramatisch, weshalb keine dringenden Massnahmen ergriffen werden müssen. Der Gemeinderat beantrage die Motion nicht erheblich zu erklären.
Hans Romang erinnert an die Motion Amacher, die der Grosse Gemeinderat entgegen der Empfehlung des Gemeinderats erheblich erklärt habe. Diese vom Gemeinderat abweichende Haltung des Parlaments werde sich in weiteren Vorstössen zum Verkehr wiederholen. Er könne nicht nachvollziehen, wie der Gemeinderat die Situation der fehlenden Fussgängerstreifen als nicht dramatisch beurteilen könne. Was müsse denn geschehen, bis etwas so dramatisch sei, dass etwas getan werde? Die Politik sollte vorausschauend agieren, nicht reagieren. Er sei nach wie vor der Meinung, dass der Gemeinderat genügend Spielraum habe, um auch in Tempo 30-Zonen Fussgängerstreifen zu markieren, und erinnert an Voten anderer GGR-Mitglieder aus den letzten Jahren zu Fussgängerstreifen. Die Aufteilung seiner Motion sei aus seiner Sicht rechtlich nicht möglich. Er habe eine Motion eingereicht. Sie bilde eine Einheit.
Vizegemeindepräsident Peter Michel bestätigt, dass die Sicherheitskommission einen Fussgängerstreifen Rosenstrasse – General-Guisan-Strasse mehrfach fundiert geprüft habe. Es sei aussichtslos, diesen realisieren zu wollen. Die zwei schweren Unfälle mit strassenquerenden Personen seien in den letzten Jahren gerade auf Fussgängerstreifen geschehen.
Beat Künzli ist für die FDP der Ansicht, dass der Gemeinderat das Mögliche getan habe. Er empfehle dem Motionär den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.
Roger Gebs vertritt die Meinung, wenn etwas nicht dramatisch sei, heisse das nicht, dass es nicht gefährlich sei. In den letzten Wochen habe er nicht ganz freiwillig Selbsterfahrungen als Fussgänger machen können und gesehen, dass es gelegentlich gefährlich sei könne eine Strasse zu überqueren. Die SVP unterstütze die Motion. Möglichweise müssten die Temposperren vorgesehen werden.
Anja Liechti fragt, was nach den Unfällen auf den Fussgängerstreifen geschehen sei.
Vizegemeindepräsident Peter Michel antwortet, beim Fussgängerstreifen auf der Lindenallee sei die Beleuchtung verbessert worden und bauliche Massnahmen würden folgen. Bei den von der Motion betroffenen Stellen sei nichts zu machen. Schwellen in einer Tempo 30-Zone seien nicht möglich. Möglich sei die Umwandlung in Fussgängerzonen, wozu aber viel Geld in die Hand genommen werden müsste.
Hans Romang hält an der Form der Motion fest. Die Lindenallee sei nicht mit den vier Stellen in seiner Motion vergleichbar. Er bitte an Gemeinderat, seine Begründung der Motion vom letzten Herbst noch einmal zu konsultieren. Er habe dort ausgewiesen, dass die Gemeinde Spielraum in dieser Sache habe.
Vizegemeindepräsident Peter Michel wiederholt, dass Fussgängerstreifen an den verlangten Stellen chancenlos seien. Zudem sei zu beachten, dass Fussgänger bei Fussgängerstreifen gebüsst werden könnten, wenn sie 50 Meter vor oder nach dem Streifen die Strasse überqueren würden. Wie dies gegenüber den vielen Touristen durchgesetzt werden könne, sei fraglich. Die Bevölkerung habe sich daran gewöhnt, dass es keine Fussgängerstreifen mehr gebe.
Beschluss:
Die Motion Romang, Sicherheit für Fussgänger auf dem Schulweg und im Zentrum, wird mit 17:5 Stimmen erheblich erklärt.
Beantwortung
Grosser Gemeinderat vom 30. Juni 2020
Der Gemeinderat beantragt die Motion abzuschreiben.
Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf Bemerkungen.
Vizegemeindepräsident Peter Michel zeigt die Situation bei den in der Motion genannten Querungsstellen auf, verweist auf die wenigen Unfallereignisse in diesen Bereichen und hält zusammenfassend fest, dass die Erstellung von Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen bzw. an den vom Motionär erwähnten Stellen nicht möglich sei, dass auch Trottoirüberfahrten an den drei von der Motion aufgeführten Orten keine zusätzliche Verbesserung der Situation bewirken würden und dass Anpassungen insbesondere im Bereich Rosenstrasse – General-Guisan-Strasse umfangreiche Bauarbeiten mit entsprechenden Kosten zur Folge hätten.
Hans Romang erinnert daran, dass der Grosse Gemeinderat die Motion vor einem Jahr entgegen dem Antrag des Gemeinderats erheblich erklärt. Seine Motion sei nicht der erste Vorstoss zu Fussgängerstreifen und verweist auf die Motion Weinekötter. Schon vor einem Jahr hätten der Gemeinderat und die Kantonspolizei die Meinung vertreten, bei den drei in der Motion genannten neuralgischen Punkten sei die Situation nicht dramatisch. Heute wiederhole der Gemeinderat die gleiche Meinung. Habe der Gemeinderat vergessen, dass eine überwiesene Motion ein klarer Auftrag des Parlaments sei? Die Antwort des Gemeinderats erlaube keine Abschreibung der Motion, da der Auftrag des Parlaments nicht erfüllt sei.
Vizegemeindepräsident Peter Michel präzisiert, er habe die drei Stellen nicht als nicht gefährlich bezeichnet. Verkehr sei von Natur aus immer gefährlich. Die kritischsten Fahrzeuge auf den Interlakner Strassen seien heute die Flyer, nicht die Autos. An den erwähnten Stellen wären nur bauliche Massnahmen möglich. Markierungen würden nicht genügen.
Beschluss:
Die Motion Romang, Sicherheit für Fussgänger auf dem Schulweg und im Zentrum, wird mit 14:5 Stimmen abgeschrieben.
Aktueller Stand
Die Motion ist am 28. Januar 2020 abgeschrieben worden.
Erstunterzeichnerin: Esther Schenk, SP
Motionstext
Ich fordere den Gemeinderat auf, den entfernten öffentlichen Spielplatz im Westquartier wieder zu planen und zu bauen. Der Spielplatz wurde beim Bau des Kindergartens aufgehoben und es wurde nie ein Neuer erstellt. Im Weiteren fordere ich den Gemeinderat auf, den Spielplatz auf der Höhematte zu vergrössern und zu erneuern. Auch der öffentliche Spielplatz im Ost-Quartier (neben der Musikschule) ist in einem schlechten Zustand und einer Sanierung bedürftig.
Einreichung
Grosser Gemeinderat vom 15. März 2016
Begründung
Grosser Gemeinderat vom 10. Mai 2016
Esther Schenk begründet ihre Motion damit, dass öffentliche Spielplätze wichtige Begegnungsorte seien für Jung und Alt. Sie würden das vielfältige Erholungsangebot im Gemeindegebiet bereichern. Die Auslastung auf dem Spielplatz Höhematte sei besonders im Sommer sehr hoch. Bei der Abstimmung zum Kindergarten West sei ein neuer Spielplatz im Westquartier versprochen worden. Er sei umso notwendiger, als der Aussenplatz des General-Guisan-Schulhauses schon heute Spielplatz gebraucht werde. Sie anerkenne, dass für den Kinderspielplatz Mittengraben vom Gemeinderat bereits ein Kredit für die Erneuerung bewilligt worden sei. Nun müsse der Spielplatz Höhematte vergrössert und der fehlende Spielplatz im Westquartier erstellt werden.
Beantwortung
Grosser Gemeinderat vom 18. Oktober 2016
Die Geschäftsprüfungskommission äussert sich nicht.
Gemeinderat Kaspar Boss erinnert daran, dass der Kinderspielplatz Mittengraben bereits erneuert worden sei. Die Motion sei diesbezüglich erfüllt. Eine flächenmässige Vergrösserung des Kinderspielplatzes auf der Höhematte dürfte aufgrund der Zonenvorschriften schwierig sein, eine Vergrösserung bezüglich Spielgeräte könne aber geprüft werden. Einen neuen Kinderspielplatz im Westquartier habe der Gemeinderat in der Investitionsplanung für das Jahr 2018 vorgesehen. Die Motion könne erheblich erklärt werden.
Hans Romang erinnert an die Motion Amacher, die der Grosse Gemeinderat entgegen der Empfehlung des Gemeinderats erheblich erklärt habe. Diese vom Gemeinderat abweichende Haltung des Parlaments werde sich in weiteren Vorstössen zum Verkehr wiederholen. Er könne nicht nachvollziehen, wie der Gemeinderat die Situation der fehlenden Fussgängerstreifen als nicht dramatisch beurteilen könne. Was müsse denn geschehen, bis etwas so dramatisch sei, dass etwas getan werde? Die Politik sollte vorausschauend agieren, nicht reagieren. Er sei nach wie vor der Meinung, dass der Gemeinderat genügend Spielraum habe, um auch in Tempo 30-Zonen Fussgängerstreifen zu markieren, und erinnert an Voten anderer GGR-Mitglieder aus den letzten Jahren zu Fussgängerstreifen. Die Aufteilung seiner Motion sei aus seiner Sicht rechtlich nicht möglich. Er habe eine Motion eingereicht. Sie bilde eine Einheit.
Motionärin Esther Schenk dankt dem Gemeinderat für seinen positiven Antrag. Der Kinderspielplatz Mittengraben sei gelungen. Der Spielplatz West sei dringend nötig. Sie möchte wissen, warum beim Spielplatz Mittengraben keine Fallschutzmatten gelegt worden seien.
Beat Künzli antwortet, dass der Kies nach BfU-Richtlinien den Fallschutzplatten gleichgestellt und zudem kostengünstiger sei.
Bernhard Staehelin glaubt, die Motion sei nicht wörtlich umzusetzen, weshalb es für ihn fraglich sei, ob sie erheblich erklärt werden könne. Im Grundsatz sei er mit der Stossrichtung der Motion jedoch einverstanden. Er empfehle eine Umwandlung in ein Postulat.
Für Gemeinderat Kaspar Boss lässt der Motionstext eine Erfüllung im Sinne der Ausführungen im gemeinde-rätlichen Bericht und Antrag zu, weshalb der Gemeinderat die Erheblicherklärung beantrage. Der Spielplatz West werde wohl nicht am früheren Standort realisiert werden.
David Bühler unterstützt die Motion für die EDU&EVP. In 13 GGR-Jahren sei der Spielplatz West immer wieder ein Thema gewesen. Das Spielgeräteangebot auf dem Spielplatz Höhematte sollte auch aus touristischen Gründen ausgedehnt werden.
Verena Lobsiger möchte die Schulsozialarbeiterin in das Projekt einbeziehen.
Jürg Zumkehr begrüsst das Votum Bühler zum Spielplatz Höhematte. Die SVP wollte diesen Spielplatz schon vor den Wahlen verschönern. Er sei erstaunt, dass der Werkhof nun so kurz vor dem Winter Unterhaltsarbeiten vorgenommen habe.
Für Gemeinderat Kaspar Boss brauche eine Gesamtsicht vor einer Erneuerung des Kinderspielplatzes Höhematte, die sich nicht auf Unterhaltsmassnahmen beschränken könne.
Beschluss:
Die Motion Schenk, Kinderspielplätze, wird erheblich erklärt. (28:1 Stimmen)
Beantwortung
Grosser Gemeinderat vom 27. März 2018
Der Gemeinderat hat eine Fristverlängerung um zwei Jahre beantragt, die vom Grossen Gemeinderat beschlossen worden ist.
Abschreibung
Grosser Gemeinderat vom 28. Januar 2020
Der Grosse Gemeinderat hat die Motion am 28. Januar 2020 abgeschrieben.
Vizegemeindepräsident Peter Michel zeigt die Situation bei den in der Motion genannten Querungsstellen auf, verweist auf die wenigen Unfallereignisse in diesen Bereichen und hält zusammenfassend fest, dass die Erstellung von Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen bzw. an den vom Motionär erwähnten Stellen nicht möglich sei, dass auch Trottoirüberfahrten an den drei von der Motion aufgeführten Orten keine zusätzliche Verbesserung der Situation bewirken würden und dass Anpassungen insbesondere im Bereich Rosenstrasse – General-Guisan-Strasse umfangreiche Bauarbeiten mit entsprechenden Kosten zur Folge hätten.
Die Geschäftsprüfungskommission macht keine Bemerkungen.
Gemeinderat Kaspar Boss erinnert daran, dass der Kinderspielplatz Mittengraben bereits bei der Erheblicherklärung der Motion erneuert gewesen sei. Im Dezember 2019 habe der erneuerte und vergrösserte Spielplatz Höhematte eingeweiht werden können. Im Westquartier sei auf dem Areal der ehemaligen Reithalle und Gärtnerei ein Spielplatz vorgesehen. Das Areal müsse noch umgezont werden. Im Jahr 2020 werde während drei Monaten ein von der Jugendarbeit Bödeli betreuter Mitmachspielplatz betrieben werden. In dieser Zeit würde die Planung für den öffentlichen Spielplatz weitergeführt. In der Investitionsplanung seien 225'000 Franken für den Spielplatz Westquartier vorgesehen. Die Motion könne abgeschrieben werden.
Anja Liechti als erste noch im Rat vertretene Mitunterzeichnerin stimmt nach Rücksprache mit der Motionärin der Abschreibung zu. Sie werde im Auge behalten, was im Westquartier geschehe. Die Übergangslösung mit der Jugendarbeit sei erfreulich.
Marcel von Allmen betrachtet die Motion ebenfalls als erfüllt. Er bemerkt jedoch, dass es zu viel Kies und Abfälle auf den Spielplätzen habe. Der Spielplatz Westquartier sei eine Möglichkeit, es besser zu machen.
Gemeinderat Kaspar Boss ist überzeugt, dass die Lösung mit dem Kies nicht so schlecht sei. Der Kies sei Absicht. Die Gemeinde wolle auch aus ökologischen Gründen kein Plastik und kein Gummi mit Abrieb. Fallschutzmatten seien sehr unterhaltsanfällig. Die Kieslösung sei umweltverträglich. Der Unterhalt sei durch den Werkhof möglich und billiger als alle paar Jahre ein Ersatz der teuren Fallschutzmatten.
Beschluss:
Die Motion Schenk, Kinderspielplätze, wird einstimmig abgeschrieben.
Aktueller Stand
Die Motion ist am 15 Mai 2018 abgeschrieben worden.
Erstunterzeichner: Bernhard Weinekötter (Die Grünen)
Motionstext
GGR-Sitzung vom 30. Juni 2010
Der Gemeinderat wird aufgefordert,
im Zentrum von Interlaken
auf stark befahrenen Strassen (>250 Fahrzeuge in Spitzenstunden)
auf wichtigen Schulwegen
klar ersichtliche Fussgängerüberquerungen einzurichten. Nötigenfalls ist das Verkehrsregime dieser Strecken zu ändern (z. B. Tempo-30-Zone in Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung). Eine Tempo-reduktion auf 30 km/h soll, wo sinnvoll, weiterhin angestrebt werden.
Begründung
GGR-Sitzung vom 24. August 2010
Bernhard Weinekötter begründet seine Motion mit den vielen bestehenden und den noch geplanten Tempo 30-Zonen in Interlaken, in denen die Autofahrenden Vortritt hätten. Markierte Fussgängerquerungen seien jedoch für Kinder, ältere oder sehbehinderte Personen und Touristen wichtig. Fussgängerstreifen dienten der Risikominimierung. Verschiedene Umfragen in Interlaken hätten deutliche Ergebnisse zugunsten von Fussgängerstreifen ergeben. Auch aufgrund der Empfehlungen der Organisation Fussverkehr Schweiz sollten bei den in Interlaken gemessenen Frequenzen Fussgängerübergänge markiert werden. Der Gemeinderat habe zwar schon einiges versucht, aber noch wenig erreicht, weshalb es die Motion zur Unterstützung des Gemeinderats brauche.
Beschlussfassung über Erheblicherklärung
GGR-Sitzung vom 8. März 2011
Der Gemeinderat beantragt dir Frist zur Traktandierung der Beschlussfassung über die Erheblicherklärung um eine Sitzung zu verschieben.
Nachträglich hat der Gemeinderat den Antrag angepasst und beantragt neu eine Fristverlängerung bis zur Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 28. Juni 2011.
Der Grosse Gemeinderat hat der Fristverlängerung bis zum 28. Juni 2011 zugestimmt.
GGR-Sitzung vom 28. Juni 2011
Der Gemeinderat beantragt die Motion nicht erheblich zu erklären.
Der Grosse Gemeinderat hat die Motion mit 18:7 Stimmen erheblich erklärt.
Beantwortung
Grosser Gemeinderat vom 26. März 2013
Der Gemeinderat beantragt die Frist zur Beantwortung der Motion um zwei Jahre zu verlängern.
Der Grosse Gemeinderat verlängert die Frist um zwei Jahre.
Grosser Gemeinderat vom 3. Februar 2015
Der Gemeinderat beantragt die Motion abzuschreiben.
Auf Antrag des Motionäres verlängert der Grosse Gemeinderat die Frist zur Beantwortung der Motion um vier Jahre.
Grosser Gemeinderat vom 15. Mai 2018
Der Gemeinderat beantragt die die Motion abzuschreiben.
Der Grosse Gemeinderat schreibt die Motion ab.
Aktueller Stand
Die Motion ist am 12. Dezember 2017 als erledigt abgeschrieben worden.
Erstunterzeichner: Christoph Betschart, FDP
Motionstext
Der Gemeinderat wird aufgefordert, den Infrastrukturausbau der Verkehrszubringer nach Interlaken in erster Priorität im Rahmen des laufenden Mitwirkungsverfahrens zum Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzeptes RGSK Oberland-Ost 2012-2015 bei der Regionalkonferenz Oberland-Ost behördenverbindlich zu verlangen und zusätzlich nach ihren Möglichkeiten bei Kanton und Bund konsequent einzufordern.
Dabei gehe es um folgende Verkehrszubringer:
Schiene: Kapazitätsausbau zwischen Spiez – Interlaken Ost
Strasse: Fertigstellung der A8 zwischen Spiez – Interlaken (– Luzern).
Ziel ist es, in den nächsten 10-20 Jahren diese Forderungen umzusetzen und die Standortattraktivität des östlichen Berner Oberlandes für Einwohner, Gewerbe und Touristen zu erhalten und zu stärken. Der Gemeinderat nutzt dabei sein Netzwerk und lobbyiert zusammen mit den regionalen Volksvertretern (Grossräte und Nationalräte). Er schliesst oder tritt Allianzen bei, die den oben genannten Zielen dienlich sind und zum Durchbruch verhelfen können.
Einreichung
Grosser Gemeinderat vom 25. Januar 2011
Begründung
Grosser Gemeinderat vom 8. März 2011
Christoph Betschart zeigt die Entwicklung der Verkehrsanbindung Interlakens bezüglich Bahn und Strasse auf. Die Strecke Interlaken-Spiez sei ein kritischer Abschnitt für das ganze schweizerische Bahnnetz. Trotzdem seien nötige Verbesserungen zurückgestellt. Seit der Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels sei das Wallis rascher erreichbar als das östliche Berner Oberland. Eine IC-Verbindung nach Zürich werde nur wieder möglich, wenn die Strecke bis Spiez ausgebaut werde. Eine bessere Anbindung sei eine Attraktivitätssteigerung. Auch das Strassennetz genüge den Ansprüchen nicht. Es gebe keine Umfahrungsmöglichkeiten, wenn ein Unfall die Strasse blockiere. Es brauche gute Strassenverbindungen. Planungen brauchten Zeit, weshalb heute agiert werden müsse, wenn in zehn bis zwanzig Jahren ein Ergebnis vorliegen soll. Der Vorstoss solle dem Gemeinderat und der Regionalkonferenz den Rücken stärken.
Beantwortung
Grosser Gemeinderat vom 18. Oktober 2011
Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf eine Stellungnahme.
Der Gemeinderat führt schriftlich aus, dass die Motion ist im Hauptpunkt mit der Stellungnahme im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts RGSK Oberland-Ost 2012-2015 erfüllt worden sei. Allianzen, wie im letzten Satz der Motion verlangt, bestünden nach Kenntnis des Gemeinderates nicht. Der Gemeinderat empfehle die Motion erheblich zu erklären und sofort abzuschreiben.
Christoph Betschart dankt für die Bereitschaft des Gemeinderats die Motion erheblich zu erklären. Er betrachte sie jedoch noch nicht als erfüllt, lehne die Abschreibung ab und beantrage eine Fristverlängerung, damit der Gemeinderat in zwei Jahren wieder berichten könne. Lobbying für gute Verkehrsverbindungen brauchten Jahre. Wenn die Motion jetzt abgeschrieben werde, gehe sie vergessen.
Alfred Schenk bestätigt, dass es gute Verkehrsverbindungen brauche. Eine Verlängerung der Motion bringe nichts. Mit der Erheblicherklärung werde ein Zeichen gesetzt. Die Abschreibung sei aber vertretbar.
Urs Grossenbacher geht davon aus, dass das Schreiben des Gemeinderats an die Regionalkonferenz wohl angekommen und dessen Eingang bestätigt worden sei, dass es aber wenig bis nichts bewirke.
Kaspar Boss erkundigt sich, was sich der Rat vergebe, wenn die Motion nicht abgeschrieben werde.
Peter Michel unterstützt die Fristverlängerung ebenfalls.
Gemeindepräsident Urs Graf bestätigt, dass der Motionär offene Türen angetroffen habe. Die Gemeinderatsmitglieder würden bei jeder Gelegenheit Lobbying betreiben und sich für gute Verkehrswege einsetzen. Vielleicht bringe eine neue Motion mit ähnlichem Inhalt in zwei Jahre mehr als eine weitere Verlängerung der vorliegenden Motion in zwei Jahren. Der Gemeinderat wehre sich jedoch nicht gegen eine Fristverlängerung.
1. Beschluss
Die Motion Betschart, Ausbau Verkehrserschliessung Oberland-Ost, wird mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme erheblich erklärt.
2. Beschluss
Die Frist zur Beantwortung der Motion Betschart, Ausbau Verkehrserschliessung Oberland-Ost, wird mit 19:3 Stimmen auf zwei Jahre verlängert.
Grosser Gemeinderat vom 10. Dezember 2013
Der Gemeinderat beantragt die Motion als erledigt abzuschreiben.
Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf eine Stellungnahme.
Der Gemeinderat beantragt schriftlich die Abschreibung der Motion.
Christoph Betschart verweist auf zwei Zeitungsberichte, aus denen hervorgehe, dass sich die Gemeinden im Oberland Ost und die Regionalkonferenz Oberland-Ost für den Autobahnausbau im Raum Bern einsetzen würden. Es wäre sinnvoller, wenn sich der Gemeinderat auf die Verkehrssituation rund um Interlaken bemühen würde. Weder die Strasse noch die Bahn seien zwischen Spiez und Interlaken genügend leistungsfähig. Die fehlende Doppelspur führe dazu, dass bei einer Baustelle auf den Bus umgestiegen werden müsse. Die Region Interlaken sei keine Randregion. Um Unternehmen neu anzusiedeln, brauche es eine gute Verkehrserschliessung. Nur wer laut genug schreie, habe Aussichten etwas zu erhalten. Auch für die Verkehrserschliessung Interlaken sollte ein Komitee gegründet werden. Es brauche ein starkes Lobbying. Er sei mit der Abschreibung nicht einverstanden und beantragt eine Fristverlängerung um zwei Jahre. Die Anliegen der Motion seien nur erfüllt, wenn ein konkreter Kredit in einem Investitionsplan des Kantons oder des Bundes erscheine.
Gemeindepräsident Urs Graf verweist auf die internationalen Verbindungen einer Gemeinde mit 5'500 Einwohnern. Dieses Angebot müsse anderswo gesucht werden. Die fehlende Verbindung nach Zürich sei schlecht und dafür müsse gekämpft werden. Auch die Behebung des Nadelöhrs bei Bern diene der Verbesserung der Situation Interlaken. Innerhalb des Verkehrsaufkommens in der Schweiz sei die Region Interlaken in einem sorgenfreien Raum. Es sei deshalb verständlich, dass Interlaken kein Schwerpunkt für Investitionen in den Strassen- und Bahnausbau sei. Zwischen Därligen und Interlaken plane das Bundesamt für Strassen jedoch eine Entflechtung. Der Gemeinderat setze sich überall ein, wo es sinnvoll sei.
Heinz Burkhard möchte Fahrplan und Netzinfrastruktur auseinander halten. Der Fahrplan sei mit Ausnahme von Zürich gut, die Infrastruktur sei jedoch ungenügend, insbesondere auch auf der Strasse.
Bernhard Staehelin möchte wissen, was bei einer Fristverlängerung geschehe. Es komme im Wesentlichen auf dasselbe hinaus, ob abgeschrieben werde oder verlängert. Deshalb könne die Frist gut noch einmal verlängert werden.
David Bühler unterstützt eine Fristverlängerung im Sinne einer Rückenstärkung für den Gemeinderat, indem der Grosse Gemeinderat damit ein Zeichen setzen würde. Nur mit langen Doppelspurinseln könnte die Fahrplanstabilität verbessert werden.
Alfred Schenk kann viele Voten nachvollziehen. Er erachte jedoch den Grossen Gemeinderat als das falsche Gefäss für eine solche Diskussion. Deshalb unterstütze er die Abschreibung der Motion. Die Regionalkonferenz müsse sich dem Anliegen annehmen.
Beschluss
Die Frist zur Beantwortung der Motion Betschart, Ausbau Verkehrserschliessung Oberland-Ost, wird um zwei Jahre verlängert. (15:7 Stimmen)
Grosser Gemeinderat vom 8. Dezember 2015
Der Gemeinderat beantragt die Motion als erledigt abzuschreiben.
Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf Bemerkungen.
Gemeindepräsident Urs Graf wiederholt wie bereits vor vier und vor zwei Jahren, dass die Motion im Hauptpunkt mit der Stellungnahme im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Oberland-Ost 2012-2015 erfüllt worden sei. Die Gemeinde Interlaken sei durch ihn in der Kommission Verkehr+Siedlung der Regionalkonferenz Oberland-Ost vertreten und könne dort die Anliegen der Motion Betschart, die weitgehend den Anliegen des Gemeinderats entsprechen würde, im Rahmen des Möglichen vertreten. Schweizweit sei die Verkehrssituation in der Region Interlaken unproblematisch, weshalb die Prioritäten des Astra bei der Verteilung von Geldern verständlicherweise andernorts liege. Höchste Priorität für die Region und Interlaken müsse die A8-Einfahrt Därligen haben, die Voraussetzung sei, dass der Regionalverkehr Spiez-Interlaken auf den Bus verlegt werden könnte. Die Motion sei erfüllt und könne abgeschrieben werden.
Christoph Betschart erwidert, auch er sehe weltweit andere Baustellen. Die Region liege ihm aber näher. Eine Erwähnung der Anliegen in einem Papier sei für ihn nicht genügend. Es brauche eine behördenverbindliche Regelung. Die Regionalkonferenz Oberland-Ost setze für ihn die Prioritäten falsch. Er hoffe, dass eine Allianz entstehe, die sich für die Anliegen in der Region einsetze. Leissigen könne als Beispiel für Interlaken diene. Leissigen habe im Alleingang Verbesserungen im Bahnbereich angestossen. Weder die Regionalkonferenz noch die Gemeinde Interlaken hätten Leissigen unterstützt. Leissigen sei vom Gemeinderat Interlaken nicht einmal auf die hängige Motion hingewiesen worden. Die Bahnerschliessung Interlakens sei verspätungsanfällig und die Strassen zeitweise über-lastet. Er lehne die Abschreibung seiner Motion ab. Dies wäre ein falsches Zeichen gegen aussen. Er beantrage eine Verlängerung der Motion um zwei Jahre.
Fritz Kupfer unterstützt die Abschreibung für die SP und die Grünen, auch wenn das Anliegen im Grundsatz weiterverfolgt werden müsse.
Franz Christ liess sich von Christoph Betschart überzeugen, weshalb er die Fristverlängerung unterstütze.
Lorenz Schütz möchte für die EDU&EVP die Motion ebenfalls noch nicht abschreiben.
Jürg Zumkehr ist erstaunt, dass die Regionalkonferenz am Hartsteinabbau festhalte, während sie im Verkehr zu wenig mache. Die Motion sollte als Druckmittel bestehen bleiben.
Bernhard Weinekötter glaubt nicht, dass die Bahninfrastruktur am Verlottern sei. Interlaken sei verkehrstechnisch gut erschlossen. Auf der Strasse bestehe bei der Einfahrt Därligen Handlungsbedarf.
Georges Beutler rechnet, dass das V-Projekt in Grindelwald das Verkehrseinkommen noch erhöhen werde. Es brauche einen jahrelangen Einsatz, damit Geld auch in die Region fliesse. Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sei ein Generationenprojekt.
David Bühler ist überzeugt, dass sich der Gemeinderat nicht für Utopien einsetzen werde, wenn die Motion verlängert würde. Es sei unverständlich, dass der Fahrradverkehr zwischen Spiez und Interlaken streckenweise die Autostrasse benutzen müsse.
Verena Lobsiger unterstützt die Verlängerung der Motion.
Gemeindepräsident Urs Graf unterstreicht, dass die Regionalkonferenz klar Nein gesagt habe zum Hartsteinabbau. Das Nadelöhr Zürich – Interlaken liege im Raum Bern-Wylerfeld, weshalb es richtig sei, sich dort zu engagieren. Dank Allianzen und Lobbying sei Interlaken zu Agglomerationsgeldern gekommen. Ob in Leissigen etwas realisiert werden könne, liege nicht beim Kanton, sondern beim Bund. Die Gemeinde sollte sich auf das Machbare beschränken, und das sei am ehesten die Einmündung Därligen.
Beschluss
Die Frist zur Beantwortung der Motion Betschart, Ausbau Verkehrserschliessung Oberland-Ost, wird mit 18:8 Stimmen um zwei Jahre verlängert.
Grosser Gemeinderat vom 12. Dezember 2017
Der Gemeinderat beantragt die Motion als erledigt abzuschreiben.
Die Geschäftsprüfungskommission hat keine Bemerkungen.
Der Gemeinderat führt schriftlich aus, dass sich die Gemeindeorgane, aber auch einzelne Gemeinderatsmitglieder, bei den sich bietenden Gelegenheiten im Sinne der Motion einsetzen würden, beispielsweise im Grossen Rat oder in den Gremien der Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost. Dank dieses Engagements und der mit verschiedenen andern Regionsgemeinden geschlossenen Allianz habe die künftige Verlagerung des Regionalverkehrs zwischen Spiez und Interlaken Ost auf die Strasse erreicht werden können, was Platz bieten werde für einen integralen Halbstundentakt zwischen Interlaken Ost und Bern. Schweizweit sei die Verkehrssituation in der Region Interlaken unproblematisch, weshalb die Prioritäten bei der Verteilung von Geldern andernorts lägen. Die Motion sei erfüllt und könne abgeschrieben werden.
Christoph Betschart nimmt die Antwort des Gemeinderats zur Kenntnis, insbesondere auch, dass sich der Gemeinderat für den integralen Halbstundentakt einsetze. Er sehe seine Motion aber längerfristig. Er höre immer wieder, dass die Region Interlaken gar kein Erschliessungsproblem habe, was er bestreite. Die Politik habe die Aufgabe in die Zukunft zu schauen und die Weichen frühzeitig zu stellen. Der Pendlerverkehr werde weiter zunehmen. Eine gut erschlossene Randregion werde in Zukunft als Wohnregion attraktiv sein. Es dürfe nicht gewartet werden, bis die Probleme über den Kopf wachsen würden. Es müsse heute begonnen werden für die Zukunft zu planen. Interlaken dürfe keine Minderwertigkeitskomplexe haben, sondern aktiv etwas fordern. Es brauche Kampfgeist. Auf einem Plan der rentablen SBB-Fernverkehrsverbindungen, den er präsentiert, seien alle Strecken doppelspurig, nur nicht der Lötschberg-Basistunnel und die ebenfalls rentable Strecke Spiez-Interlaken Ost. Es gelte weiter für eine gute Verkehrsanbindung zu kämpfen. In den strategischen Legislaturzielen des Gemeinderats fehle der Ausbau der Erschliessung. Wo sollte das Anliegen seiner Motion verankert werden, damit ihr nachgelebt werde?
Gemeindepräsident Urs Graf hält fest, über die Verkehrserschliessung des Berner Oberlands könne gestritten werden. Der Individualverkehr werde sich massiv verändern. Selbstfahrende Fahrzeuge seien die Zukunft. Er bezweifle, dass das Verkehrssystem in der Region in einigen Jahren kollabieren könnte. Die Probleme lägen effektiv nicht in der Region Oberland-Ost. Die Politik müsse realistisch bleiben und um das Mögliche kämpfen, nicht um das Unmögliche. Mit dem Doppelspurausbau im Raum Leissigen sei das Anliegen Doppelspur Spiez-Interlaken faktisch erfüllt. Der Gemeinderat werde noch einmal prüfen, ob die strategischen Ziele angepasst werden sollten.
Beschluss:
Die Motion Betschart, Ausbau Verkehrserschliessung Oberland-Ost, wird mit 14:5 Stimmen abgeschrieben.