Reglemente Finanzen
621.11 Reglement über die Spezialfinanzierung Liegenschaftsrechnung
17. März 2009 (Stand 16. August 2016)
Dieses Reglement bildet die Grundlage für Rückstellungen zugunsten von zukünftigem werterhaltenden Unterhalt von Liegenschaften des Finanzvermögens und für den zweckgebundenen Ausgleich der Jahresrechnungen über die Liegenschaften des Finanzvermögens.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 17. März 2009
Inkrafttreten
rückwirkend auf den 1. Mai 2009
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt der Gemeinderat fest, bis zu welchem Betrag Investitionen der Laufenden Rechnung statt der Investitionsrechnung zu belasten sind.
Genehmigung
Gemeinderat vom 22. November 2016
Inkrafttreten
rückwirkend 01.01.2016
20. Oktober 2003
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt der Gemeinderat die Limite fest, ab der Nachkredite in der Nachkredittabelle (Bestandteil der Jahresrechnung) aufzuführen sind.
Genehmigung
Gemeinderat vom 20. Oktober 2003
Inkrafttreten
sofort
18. Februar 2008
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt der Gemeinderat die Zinssätze von Spezialfinanzierungen, Zuwendungen, Fonds und Stiftungen fest, so weit eine Verzinsung erfolgt.
Genehmigung
Gemeinderat vom 9. Januar 2019
Inkrafttreten
rückwirkend auf den 1. Januar 2016
15. November 2004
Diese Verordnung regelt die Verwendung der Gelder aus dem früheren Verband für Sprachheilschulung Interlaken/Oberhasli zugunsten des heutigen Spezialunterrichts Interlaken-Oberhasli.
Genehmigung
Gemeinderat vom 15. November 2004
Inkrafttreten
1. Dezember 2004
6. März 2016 (Stand 18.07.2016)
Diese Verordnung regelt die Einlagen der dem Rechenzentrum Interlaken angeschlossenen Gemeinden in einen Erneuerungsfonds und die Verwendung des Fondsbestands.
Genehmigung
Gemeinderat vom 6. März 2006
Inkrafttreten
rückwirkend auf den 1. Januar 2006
21. Oktober 2013 (Stand 25. Mai 2016)
Diese Verordnung regelt die Verwendung der Gewinne aus den Jahresrechnungen der Kindertagesstätten mit subventionierten Kindertagesplätzen.
Genehmigung
Gemeinderat vom 21. Oktober 2013
Inkrafttreten
rückwirkend auf den 1. Januar 2013
Das Reglement bildet die Grundlage für die Erhebung der Liegenschaftssteuer in der Gemeinde.
Genehmigung
Urnenabstimmung vom 24. November 2002 mit 1063 Ja gegen 325 Nein
Inkrafttreten
rückwirkend auf den 1. Januar 2001
Das Reglement bildet die Grundlage für die Erhebung von Kurtaxen in der Gemeinde Interlaken.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 6. März 1981
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern am 20. April 1981
Inkrafttreten
1. Juni 1981
8. Januar 2020 (Stand 15. Juli 2020)
Die Verordnung regelt insbesondere die einheitliche Kennzeichnung der Liegenschaften, in denen Räume für Übernachtungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
Genehmigung
Gemeinderat vom 8. Januar 2020
Inkrafttreten
rückwirkend auf den 1. Januar 2020
13. November 1990
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt der Gemeinderat auf Antrag der Tourismusorganisation und im Rahmen des Kurtaxenreglements die Pauschalkurtaxen pro Zimmer bzw. Camping-Residenzplatz fest.
Genehmigung
Gemeinderat vom 13. November 1990
Inkrafttreten
1. April 1995
7. März 2005
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt der Gemeinderat auf Antrag der Tourismusorganisation und im Rahmen des Kurtaxenreglements die Kurtaxen pro Logiernacht fest.
Genehmigung
Gemeinderat vom 7. März 2005
Inkrafttreten
1. April 2006
Das Reglement bildet die Grundlage für die Erhebung einer Tourismusförderungsabgabe in der Gemeinde.
Genehmigung
Urnenabstimmung vom 30. November 2003 mit 861 Ja gegen 471 Nein
Inkrafttreten
1. Januar 2004
18. Juli 2003
Die Verordnung legt die konkrete Höhe der Tourismusförderungsabgaben im Rahmen des Tourismusförderungsabgabereglements fest.
Genehmigung
Gemeinderat vom 18. Juli 2003
Inkrafttreten
1. Januar 2004