Reglemente Gemeinde, Volk und Organe
101.1 Organisationsreglement 2000 (OgR 2000)
28. November 1999 (Stand 20. Oktober 2019)
Das Organisationsreglement 2000 ist die 'Verfassung' der Gemeinde. Es enthält die Grundsätze der Organisation, der Zuständigkeiten und der Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten.
Genehmigung
Urnenabstimmung vom 28. November 1999: 695 Ja gegen 621 Nein.
Amt für Gemeinden und Raumordnung am 5. Januar 2000.
Inkrafttreten
1. Januar 2000
140.1 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR)
19. Oktober 1999 (Stand 12. Mai 2020)
Das Wahl- und Abstimmungsreglement enthält allgemeine Bestimmungen zu Wahlen und Abstimmungen, regelt den gemeinsamen Werbematerialversand bei Wahlen und den Ablauf der Wahlen in Grossen Gemeinderat und den Gemeinderat.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 19. Oktober 1999
Inkrafttreten
1. Januar 2000
13. Dezember 2004 (Stand 25. Juli 2023)
In der Wahl- und Abstimmungsverordnung regelt der Gemeinderat Details zu den Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene.
Genehmigung
Gemeinderat vom 13. Dezember 2004
Inkrafttreten
1. Januar 2005
150.111 Verzeichnis der Organe in der Legislatur 2021 - 2024
Kenntnisstand 1. Juli 2024
Im Verzeichnis der Organe (Behördenverzeichnis) sind die Organe der Gemeinde Interlaken und weitere Kommissionen, Delegationen und Funktionen aufgelistet.
151.11 Geschäftsreglement des Grossen Gemeinderats (GeschR GGR)
19. Oktober 1999 (Stand 28. Juni 2022)
In seinem Geschäftsreglement regelt der Grosse Gemeinderat den Ablauf seiner Sitzungen.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 19. Oktober 1999
Inkrafttreten
1. Januar 2000
152.111 Weisung zur Amtsübergabe zwischen Gemeinderatsmitgliedern und bei Wechseln von Geschäftsleitungsmitgliedern
12. Oktober 2016
Mit diesen Weisungen legt der Gemeinderat das Vorgehen fest, wenn es zu personellen Wechsel im Gemeindert oder oder bei den Geschäftsleitungsmitgliedern kommt.
Genehmigung
Gemeinderat vom 12. Oktober 2016
Inkrafttreten
1. Januar 2017
Das Kommissionenreglement legt die Mitgliederzahl, die Zusammensetzung und die wesentlichsten Aufgaben der einzelnen ständigen Kommission fest.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 16. August 2016
Inkrafttreten
1. Januar 2017
12. Oktober 2016
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt der Gemeinderat fest, welchen Betrag die einzelnen ständigen Kommission für Kommissionsanlässe maximal budgetieren dürfen.
Genehmigung
Gemeinderat vom 12. Oktober 2016
Inkrafttreten
1. Januar 2017
16. Juni 2021
Dieses Pflichtenheft regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben der nicht ständigen Kommission, die für die Ortsplanungsrevision 2022 eingesetzt worden ist.
Genehmigung
Gemeinderat vom 16. Juni 2021
Inkrafttreten
17. Juni 2021
Wer Dienstleistungen der Gemeinde in Anspruch nimmt, hat dafür Gebühren zu entrichten. Das Gebührenreglement legt die Höhe der Gebühren oder den Rahmen fest, in dem sich die Gebühren bewegen dürfen.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 1. Juli 2008
Inkrafttreten
1. August 2008
2. Juni 2008 (Stand 18. Mai 2022)
Wer Dienstleistungen der Gemeinde in Anspruch nimmt, hat dafür Gebühren zu entrichten, die im Gebührenreglement festgelegt werden. Die Gebührenverordnung regelt die Höhe der Aufwandgebühren und weitere Kanzleigebühren sowie die Mahlzeiten der Tagesschule und die Hundetaxe.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 2. Juni 2008
Inkrafttreten
1. August 2008
25. August 2015 (Stand 29. Juni 2021)
Das Reglement legt die Pauschalentschädigungen der Gemeinderatsmitglieder sowie die Sitzungsgelder des Grossen Gemeinderats, der Kommissionen und der Delegationen fest.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 25. August 2015
Inkrafttreten
1. Januar 2017
Änderung Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglement
Der Grosse Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 15. Oktober 2024 nachstehende Änderungen beschlossen:
27. Mai 2020
Dieser Grundsatzbeschluss präzisiert, in welchen Fällen Kommissionsmitglieder Anrecht auf Reisespesen haben.
Genehmigung
Gemeinderat vom 27. Mai 2020
Inkrafttreten
1. Januar 2021
Diese Verordnung bildet die Grundlage für die Abgabe von Tageskarten Gemeinden an die Bevölkerung und legt den Verkaufspreis pro Karte sowie die Bezugsbedingungen fest.
Genehmigung
Gemeinderat vom 4. August 2008
Inkrafttreten
rückwirkend per 1. August 2008
6. Juli 2016 (Stand 1. Januar 2023)
Diese Verordnung regelt insbesondere die Organisation des Gemeinderats, der Verwaltungsabteilungen und -bereiche, die Zuständigkeiten der Abteilungs- und Bereichsleitenden oder das Abstimmungsverfahren in den Kommissionen. Daneben wird auch der gemeindeinterne Teil des Einbürgerungsverfahrens festgelegt. Die Verordnung enthält weiter die Unterschriftsberechtigungen, die Zuständigkeit zum Erlass von Verfügungen oder auch Art und Umfang von Datenauskünften.
Genehmigung
Gemeinderat vom 6. Juli 2016
Inkrafttreten
1. Januar 2017
10. Oktober 2018
Diese Verordnung regelt einzig, wer verwaltungsintern auf die kantonalen Register und Programme Zugriff hat.
Genehmigung
Gemeinderat vom 16. Februar 2022
Inkrafttreten
1. März 2022
11. Dezember 2006 (Stand 19. Juli 2023)
Das Funktionendiagramm besteht aus Hauptdiagrammen und Sonderdiagrammen, welche Zuständigkeiten im Detail regeln. Sonderdiagramme sind in der Regel abteilungsübergreifend, Hauptdiagramme regeln schwergewichtig Aufgaben einzelner Abteilungen oder Bereiche. Neben den Hauptdiagrammen Soziales und Steuern bestehen zurzeit erst fünf Sonderdiagramme (Rechnungswesen, Gemeindeerlasse, Personalwesen, Gemeinderatsgeschäfte und Bildung).
Genehmigung
Gemeinderat vom 11. Dezember 2006
Inkrafttreten
1. Dezember 2007
Änderung Funktionendiagramm
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 28. August 2024 nachstehende Änderungen im SD4 Sonderdiagramm Personalwesen vorgenommen.
Gegen diese Änderungen kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
18. Mai 2022
Diese Verordnung regelt die Verwendung des Programms "Geschäftsverwaltung GEVER" durch die Gemeindeverwaltung und den Zugriff der Behördemitglieder auf die Sitzungsunterlagen der Organe, denen sie angehören.
Genehmigung
Gemeinderat vom 18. Mai 2022
Inkrafttreten
1. Juni 2022
Hier finden Sie einen Leitfaden mit Ausführungen zu einzelnen Stichwörtern. Dieses Dokument ist nicht Bestandteil der Interlakner Reglementssammlung, sondern dient zum besseren Verständnis.
19. Juli 2023 ( 1. Dezember 2023)
Das Sonderdiagramm Personalwesen regelt die gemeindeinternen Zuständigkeiten im Personalrecht.
Hinweis
Das Sonderdiagramm Personalwesen bildet formell Bestandteil des Funktionendiagramms (ISR 155.421) und wird hier nur separat aufgeführt, um die gesamten personalrechtlichen Bestimmungen am selben Ort abrufen zu können.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 19. Juli 2023
Inkrafttreten
1. Dezember 2023
7. Dezember 2010 (Stand 28. Juni 2022)
Das Personalreglement bestimmt, dass für das Personal der Gemeinde im Grundsatz die personalrechtlichen Bestimmungen des Kantons gelten, und legt die Ausnahmen fest.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 7. Dezember 2010
Inkrafttreten
1. Januar 2011
Änderung Personalreglement
Der Grosse Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 15. Oktober 2024 nachstehende Änderungen beschlossen:
22. August 2018 (Stand 11. Oktober 2023)
Diese Verordnung legt die Positionsumschreibungen der Stellen der Gemeinde und deren Zuordnung zu den Gehaltsklassen fest.
Genehmigung
Gemeinderat vom 22. August 2018
Inkrafttreten
1. Januar 2019
25. Januar 2011 (Stand 20.11.2019)
In dieser Verordnung regelt der Gemeinderat den Pikettdienst für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf den Interlakner Strassen und Plätzen.
Genehmigung
Gemeinderat vom 25. Januar 2011
Inkrafttreten
1. Februar 2011 (teilweise rückwirkend anwendbar ab 1. Januar 2011)
21. Dezember 2010 (Stand 1. Mai 2023)
Mit diesem Grundsatzbeschluss regelt der Gemeinderat die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Genehmigung
Gemeinderat vom 21. Dezember 2010
Inkrafttreten
1. Januar 2011
19. Dezember 2018 (Stand 30. August 2023)
Diese Richtlinien regeln, welchen Mitarbeitenden unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Homeoffice (Erledigung von Arbeiten nicht am Arbeitsplatz) bewilligt werden kann.
Genehmigung
Gemeinderat vom 19. Dezember 2018
Inkrafttreten
1. Januar 2019
18. Februar 2013
Diese Weisungen richten sich ausschliesslich an das Personal.
Genehmigung
Gemeinderat vom 18. Februar 2013
Inkrafttreten
1. März 2013
21. März 2018 (19. Juli 2023)
Mit diesem Grundsatzbeschluss regelt der Gemeinderat die das Vorgehen bei Dienstjubiläen und Pensionierungen von Mitarbeitenden der Einwohnergemeinde Interlaken. Dieser Grundsatzbeschluss gilt nicht für das Personal der Industriellen Betriebe Interlaken.
Genehmigung
Gemeinderat vom 19. Juli 2023
Inkrafttreten
1. Januar 2024
16. Dezember 2002
Diese Weisung des Gemeinderats richtet sich an alle Mitarbeitenden der Gemeinde, die am Rechenzentrum Interlaken angeschlossen sind oder über einen von der Gemeinde bezahlten PC oder Laptop verfügen. Sie soll die Gemeinde insbesondere vor Schaden durch unvorsichtigen Gebrauch der elektronischen Medien schützen (Viren etc.).
Genehmigung
Gemeinderat vom 16. Dezember 2002
Inkrafttreten
rückwirkend auf den 1. Januar 2003
21. Dezember 2010 (Stand 13. April 2022 bzw. Stand 15. Mai 2024)
Diese Verordnung regelt die BVG-Versicherung für das Personal der Gemeinde Interlaken.
Genehmigung
Gemeinderat vom 21. Dezember 2010
Inkrafttreten
1. Januar 2011