Reglemente Bauwesen, öffentliche Werke, Energie und Verkehr
Die Zonenpläne bilden Bestandteil der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde.
Zonenpläne der Ortsplanung Interlaken:
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 9. Dezember 2008
Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 9. Juli 2009
Inkrafttreten
9. Juli 2009
Hinweis
Sie erhalten die Zonenpläne im Format A1 für CHF 13.00 pro Stück zuzüglich Versandkosten bei:
Gemeindeverwaltung Interlaken
Infoschalter
General-Guisan-Strasse 43
Postfach
3800 Interlaken
Telefon 033 826 51 11
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2. Mai 2017 (Stand 1. April 2021)
Das Reglement bildet die Grundlage für die Abschöpfung von Planungsmehrwerten bei Ein-, Um- oder Aufzonungen.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 2. Mai 2017
Inkrafttreten
1. Juli 2017
Das Baureglement bildet Bestandteil der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 9. Dezember 2008
Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 9. Juli 2009
Inkrafttreten
9. Juli 2009
Planungszone Zweitwohnungen
Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2018 eine Planungszone Zweitwohnungen beschlossen, die mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. Dezember 2018 und im Anzeiger Interlaken vom 13. Dezember 2018 in Kraft getreten ist. Die Planungszone gilt für zwei Jahre.
20. Dezember 2017
Die Weisung regelt behördenverbindlich, welche Bäume und Sträucher bei gemeindeeigenen Bauvorhaben bevorzugt gepflanzt werden sollen.
Genehmigung
Gemeinderat vom 20. Dezember 2017
Inkrafttreten
1. Januar 2018
2. August 1988 (Stand 10. Oktober 2018)
Mit diesem Grundsatzbeschluss setzt der Gemeinderat Leitplanken für Strassenaufbrüche in der Sommersaison.
Genehmigung
Gemeinderat vom 2. August 1988
Inkrafttreten
sofort
731.21 Liegenschaftsverordnung
29. März 1999 (Stand 11. November 2020)
Mit dieser Verordnung organisiert der Gemeinderat die Verwaltung der Liegenschaften der Gemeinde.
Genehmigung
Gemeinderat vom 29. März 1999
Inkrafttreten
1. Juli 1999
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt der Gemeinderat die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an öffentlichen Parkierungsanlagen aus den Parkplatzersatzabgaben fest.
Genehmigung
Gemeinderat vom 8. Juli 2005
Inkrafttreten
sofort
740.11 Reglement über die Versorgung der Gemeinde Interlaken mit Elektrizität, Gas und Wasser (Versorgungsreglement 2019, VsgR 2019)
15. Mai 2018
Mit diesem Reglement wird die Versorgung der Gemeinde mit Elektrizität, Gas und Wasser an die Industrielle Betriebe Interlaken AG übertragen.
Genehmigung
Urnenabstimmung vom 23. September 2018
Inkrafttreten
1. Januar 2020
15. Mai 2018
Mit diesem Reglement wird die Entschädigung für die Beanspruchung des öffentlichen Grund und Bodens für Anlagen und Leitungen der Elektrizitätsversorgung geregelt.
Aufgrund einer Beschwerde gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss in Matten bei Interlaken betreffend die Umwandlung des Gemeindeunternehmens der Industriellen Betriebe Interlaken in eine Aktiengesellschaft verzögerte sich das Inkrafttreten des auf den 1. Januar 2019 beschlossenen Reglements. Nachdem die Beschwerde gegen den Mattner Gemeindeversammlungsbeschluss rechtskräftig abgewiesen worden ist, erfolgt die Gründung der IBI AG auf den 1. Januar 2020. Damit gilt das neue Reglement nun ab dem 1. Januar 2020.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 15. Mai 2018
Inkrafttreten
1. Januar 2020
Das Reglement regelt die die Benützung der öffentlichen Parkplätze auf dem Gemeindegebiet von Interlaken.
Genehmigung
Grosser Gemeinderat vom 28. April 1998
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern am 28. Juli 1998
Inkrafttreten
1. August 1998
20. August 2012 (Stand 11. November 2020)
Diese Verordnung regelt die die Benützung der öffentlichen Parkplätze auf dem Gemeindegebiet von Interlaken im Detail, insbesondere den Bezug die Parkkarten.
Genehmigung
Gemeinderat vom 20. August 2012
Inkrafttreten
1. November 2012
15. Dezember 2014
Dieser Grundsatzbeschluss regelt, wer Ordnungsbussen zu bezahlen hat, die auf Diensfahren entstehen.
Genehmigung
Gemeinderat vom 15. Dezember 2014
Inkrafttreten
1. Januar 2015